Aktiv werden bei Ablehnung des BU-Antrags

04.04.2019Berufsunfähigkeit

Eine Ablehnung des BU-Versicherers ist kein Grund den Kopf in den Sand zu stecken.

Selbst wenn Sie schwer krank oder bereits berufsunfähig sind, ist eine erste Ablehnung Ihres Antrags auf Leistungen aus der BU-Versicherung die Regel.

Aus den Statistiken ergibt sich, dass bei einem hohen Prozentsatz aller BU-Anträge keine Leistungen gewährt werden, weil der Anspruchsberechtigte sich gar nicht mehr rührt.

Nutzen Sie die anwaltliche Erstberatung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie im Falle einer Ablehnung so schnell wie möglich einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufsuchen. In vielen Fällen übernimmt der Rechtsanwalt die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenlos. Auch die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte, die bundesweit gegen Versicherungsunternehmen tätig ist und auch nur Versicherungsnehmer vertritt, übernimmt kostenlos eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten in Ihrem Fall und klärt ebenfalls kostenlos eine Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung ab.

Was Sie selbst tun können

Schon bevor Sie einen Anwalt aufsuchen, können Sie selbst aktiv werden. Lehnt der Versicherer Ihren Antrag auf BU-Rente ab, wehren Sie sich sofort mit einem Schreiben an das Versicherungsunternehmen. Wenig nützlich ist, auf Ihre über viele Jahre bezahlten Beiträge zu verweisen oder das Versicherungsunternehmen um Kulanz zu bitten. Vielmehr sollten Sie genauestens auf die Ablehnungsgründe des Versicherers eingehen und diese eventuell auch durch die Vorlage weiterer Gutachten und Atteste entkräften.

Was Sie beachten sollten

In Ihrem Schreiben an den Versicherer sollten Sie vor allem nochmals auf die medizinischen Argumente für eine dauerhafte Berufsunfähigkeit eingehen. Dabei ist es wichtig, nicht nur auf die Krankheit abzustellen, sondern die konkreten Auswirkungen der Krankheit oder der Unfallfolgen auf Ihren Beruf darzulegen. Schließlich kann der Sachbearbeiter der Versicherung die speziellen Anforderungen Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht kennen.

Wenn beispielsweise zu Ihrer Tätigkeit auch das Heben und Tragen schwerer Gegenstände gehört und Sie aufgrund einer Rückenerkrankung nicht mehr in der Lage sind schwer zu heben, dann sollten sie dies auch genau beschreiben. Je genauer Sie Ihr Berufsbild und die konkreten Anforderungen Ihrer Tätigkeit beschreiben, desto größer ist die Chance, dass Ihr Antrag auf BU-Rente anerkannt wird.

Scheuen Sie sich auch nicht, Gutachten oder Atteste, die Sie schon einmal eingereicht haben, an den entsprechenden Stellen beispielsweise mit einem Neonstift zu markieren.

Vermeiden Sie unbedingt unsachliche Argumente oder persönliche Angriffe, bleiben Sie möglichst sachlich, auch wenn die Situation sehr angespannt ist.

Weitere Tipps, insbesondere auch der Umgang mit Sachverständigengutachten, finden Sie in unserem Blogbeitrag.

Anwaltliche Hilfe anfordern!

Erfolgt auch auf Ihr Einspruchsschreiben eine Ablehnung durch den Versicherer, können Sie überlegen, ob eine Klage sinnvoll ist. Eine außergerichtliche Einigung dürfte in den meisten Fällen dann nicht mehr erzielt werden können.

Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, kann es trotzdem sinnvoll sein, sich im Rahmen einer Erstberatung über die Erfolgsaussichten zu informieren. Eine Erstberatung umfasst ein erstes Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt. In diesem ersten Gespräch kann auch ein versierter Anwalt noch nicht auf sämtliche Einzelheiten der Angelegenheit eingehen, ein Fachmann kann Ihnen jedoch zumindest eine grobe Einschätzung geben, ob eine Klageerhebung gegen den Versicherer sinnvoll sein könnte. Ein Erstberatungsgespräch für Verbraucher ist gesetzlich auf 190,00 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer) beschränkt. Äußern Sie klar und deutlich, dass Sie den Anwalt zunächst nur für eine Erstberatung beauftragen.

Gerne können Sie uns für eine kostenfreie erste Einschätzung Ihres Falles kontaktieren.

 

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