Abstrakte Verweisung

Wenn Sie der Begriff abstrakte Verweisung interessiert, dann hat entweder die Versicherung Ihre Ansprüche mit Hinweis auf eine solche Klausel abgelehnt oder Sie sind bei der Recherche über Voraussetzungen der Zahlung einer BU-Rente auf diesen Begriff gestoßen.

Wir wollen Ihnen mit diesem Beitrag Klarheit verschaffen über die folgenden Fragen:

t

Was bedeutet Verweisbarkeit überhaupt?

t

Was ist zulässig und was nicht? Gegen welche Fehler der Versicherung kann ich mich wehren?

t

Gibt es in meinem Vertrag so eine Klausel? Woran erkennt eine abstrakte Klausel?

t

Was bedeutet der Verzicht auf eine abstrakte Verweisungsklausel?

t

Welche Folgen hat eine solche Klausel?

t

Wie ist das bei Beamten?

t

Wie ist das bei Schülern, Schudenten oder Auszubildenden?

Lieber gleich einen klaren Durchblick?

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten während einer kostenlosen Erstberatung.

Was ist ein Verweisungsberuf oder was bedeutet Verweisung / Verweisbarkeit?

 

Bevor der Begriff abstrakte Verweisung/Verweisbarkeit erklärt wird, ist es zunächst einmal wichtig zu wissen, was hat es überhaupt mit der Verweisbarkeit auf sich.

Eine Leistung aus der BU-Versicherung setzt zwei Dinge voraus:

  • die Berufsunfähigkeit der alten Berufstätigkeit un
  • es gibt keinen Verweisungsberuf

Ein Verweisungsberuf ist eine Berufstätigkeit die der Versicherungsnehmer entweder konkret ausübt oder dazu theoretisch in der Lage wäre.

Kann der Versicherer auf einen solchen Beruf „verweisen“, muss er die BU-Rente nicht bezahlen.

 

Was ist eine Abstrakte Verweisung?

 

Bei einer abstrakten Verweisung kann die Versicherung den Versicherten darauf verweisen, er könne noch eine andere Berufstätigkeit ausüben.

Es ist dabei egal, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich (konkret) berufstätig ist oder nicht. Die Versicherung kann behaupten, dass der Versicherungsnehmer diese Berufstätigkeit theoretisch ausüben kann.

i

Ein Beispiel aus der Praxis unserer Kanzlei macht es anschaulich:

Ein Zimmermann ist wegen erheblichen Schwierigkeiten mit der Bandscheibe und dem Rücken berufsunfähig.

Die Versicherung behauptet, der Zimmermann kann in einem Bauhandel-Geschäft als Verkaufsberater arbeiten. Die Versicherungsgesellschaft verweist auf den Beruf als Verkaufsberater und lehnt die Leistungen ab.

Was ist zulässig und was nicht? Gegen welche Fehler der Versicherung kann ich mich wehren?

 

Eine abstrakte Verweisung ist nur dann zulässig, wenn vier Voraussetzungen vorliegen:

Z
der Versicherte muss gesundheitlich in der Lage sein, den Versicherungsberuf auszuüben
Z
die Verweisung muss der Ausbildung und den Fähigkeiten des Versicherten entsprechen
Z

der Verdienst/ das Einkommen der neuen Berufstätigkeit muss ungefähr dem alten entsprechen.

Z

Der Beruf darf nicht von der sozialen Stellung her wesentlich unter der alten Berufstätigkeit liegen

Der dritte und der vierte Punkt werden unter dem Begriff der Lebensstellung zusammengefasst.

 

Der Verweisungsberuf muss nach den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hinsichtlich der Lebensstellung vergleichbar sein.

Die Lebensstellung wird wesentlich geprägt von dem Einkommen und der sozialen Wertschätzung der Berufstätigkeit.

Es erfolgt also ein Vergleich zwischen der Berufstätigkeit, als Sie noch gesund waren und der neuen Berufstätigkeit, von der die Versicherung behauptet, dass Sie diesen neuen Beruf ausüben können.

 

Ein wichtiger Punkt bei dieser Prüfung ist, inwieweit ist Ihnen ein vergleichbarer Beruf noch zumutbar.

Nach der Rechtsprechung ist ein Beruf nicht mehr zumutbar, der zu einem Einkommen von 80% oder noch weniger führt (im Vergleich zu Ihrer Berufstätigkeit als Sie noch gesund waren).

 

Wenn auch nur eine der vier Voraussetzungen nicht vorliegt, ist die abstrakte Verweisung unwirksam und man kann sich wirksam dagegen wehren. Die Versicherung muss dann leisten.

Informieren Sie sich über Ihr Recht!

1. Verweisungsberuf muss gesundheitlich möglich sein

 Kann der Versicherte den Verweisungsberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben, dann scheitert die Verweisung der Versicherungsgesellschaft. Es reicht aber auch schon aus, wenn der jeweilige BU-Grad – meistens 50% der Arbeitszeit überschritten wird.

 

Wenn beispielsweise der Zimmermann bei einem Motorradunfall aufgrund seiner Verletzungen auch nicht mehr Stehen oder Gehen kann, dann kann er auch nicht auf eine Arbeit als Verkäufer verwiesen werden. Es würde auch schon ausreichen, wenn er aus medizinischen Gründen mehr als 50% der Arbeitszeit nicht stehen kann.

2. Verweisung nur auf vergleichbare Berufstätigkeit möglich

Der Versicherungsnehmer darf nur auf eine Berufstätigkeit verwiesen werden, die aufgrund der Ausbildung und der beruflichen Erfahrung des Versicherten ausgeübt werden kann.

Klingt eigentlich logisch. Ein Straßenkehrer darf nicht auf eine Tätigkeit als Mathematikprofessor verwiesen werden und der Mathematikprofessor nicht auf eine Tätigkeit als Straßenkehrer.

Der Verweisungsberuf darf den Versicherungsnehmer nicht überfordern aber auch nicht unterfordern.

3. Einkommen muss vergleichbar / ähnlich sein

Das liegt meistens dann nicht mehr vor, wenn das Einkommen weniger als 80% als bei der alten Berufstätigkeit liegt. Anders formuliert, bei einem Einkommensverlust von mehr als 20 % ist eine Verweisung in der Regel nicht mehr möglich.

Im Einzelfall kommt es dabei auf die genaue Formulierung in den Versicherungsbedingungen an.

 

Details sind kompliziert: Brutto oder Netto, mit oder ohne Spesen, welcher Zeitraum?

Umstritten in der Rechtsprechung sind viele Details wie besondere Einkommensanteile wie Spesen oder Nacht-Schichtzuschläge zu behandeln sind, ob Brutto oder Netto verglichen werden soll und aus welchem Zeitraum das Einkommen zu ermitteln ist.

4. soziale Stellung muss vergleichbar / ähnlich sein

Eine Verweisung ist nur dann möglich, wenn die soziale Wertschätzung der neuen Berufstätigkeit nicht wesentlich unter der der alten Berufstätigkeit sinkt. Dabei geht es um das Ansehen, das die Berufstätigkeit in den Augen der Öffentlichkeit hat.

Hier kommt es immer auf den Einzelfall an und gibt dem versierten Anwalt immer Raum für den Versicherten zu argumentieren.

Beispiele machen es anschaulich:

v

Ein Feuerwehrmann im aktiven Dienst darf nicht auf eine Tätigkeit in einem Feuerwehrmuseum verwiesen werden (Landgericht Berlin, Urteil vom 3. 8. 2016, Aktenzeichen 23 O 249/15)

v

Ein Facharzt mit eigener Praxis darf nicht auf eine Tätigkeit als ärztlicher Praxisvertreter verwiesen werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.12.2016, Aktenzeichen IV ZR 527/15)

v

Die Tätigkeit eines mitarbeitenden Mitinhabers einer Tischlerei kann nicht auf eine Tätigkeit als Verkäufer verwiesen werden (Oberlandesgericht Hamm 21. 6. 1996, Aktenzeichen 20 U 351/94)

Claude Dawood - Anwalt für Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Claude Dawood

Sie wollen das maximale aus Ihrem Berufsunfähigkeitsversicherung rausholen?

Sicher sein, dass Sie nicht in eine Falle der Versicherung hineintappen?

Dann vereinbaren Sie gleich eine Erstberatung

Ist diese Klausel auch in meinem Vertrag enthalten und wenn ja, wo finde ich sie?

 

Im Versicherungsvertrag wird eine abstrakte Verweisungsklausel meistens so formuliert

„…oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf)“.

Bei neueren Verträgen findet man die abstrakte Verweisung nur noch selten, bei Altverträgen ist sie standardmäßig enthalten.

Wo finde ich die Klausel? 

Reine Berufsunfähigkeitsversicherung:

Wenn Sie eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, dann finden Sie die entsprechende Klausel in der Regel im § 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung:

Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist ein Teil einer Versicherung. Meist Bestandteil einer Lebens- oder Rentenversicherung.

Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung finden Sie die Klausel meistens in § 2 der Besonderen Bedingungen (für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung). Es handelt sich um eine BU-Zusatzversicherung, wenn es daneben noch eine Versicherung zum Sparen gibt, wie eine Lebens- oder Rentenversicherung.

Also an der Formulierung erkenne ich, ob ich eine abstrakte Verweisungs-klausel habe?

Typische Formulierungen sind beispielsweise, wenn es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt, dass der Versicherte berufsunfähig ist, wenn er

„außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann …“

oder

„außerstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der er aufgrund seiner Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist…“

Aus der Formulierung wird deutlich, dass es nur darum geht, dass eine andere Tätigkeit theoretisch möglich ist.

Woran erkenne ich, dass ich keine abstrakte Verweisungsklausel habe (Verzicht)?

Wenn Sie keine abstrakte Verweisungsklausel haben, dann ist „nur“ eine konkrete Verweisungsklausel vereinbart. Auch das erkennt man an der Formulierung der Berufsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen (meistens in § 2).

Meistens heißt es dann:

„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person … voraussichtlich mindestens sechs Monate

außerstande ist,

Ihren Beruf, so wie dieser in gesunden Tagen ausgestaltet war, auszuüben

und auch keine andere Tätigkeit ausübt, ….“

Hier kommt es also nach der Formulierung nur darauf an, dass der Versicherungsnehmer tatsächlich „keine andere Tätigkeit ausübt“ und nicht darauf, ob er eine andere Tätigkeit nur theoretisch ausüben „kann“.

Der Verweisungsverzicht zeigt sich daran, dass die Formulierung „oder eine andere Tätigkeit…“ fehlt.

Oft kann man den Verzicht auch ausdrücklich in den neueren Bedingungen lesen. Es heißt dort oft:

„Auf eine abstrakte Verweisung verzichten wir“.

Ziemlich kompliziert?

Wir sorgen für Durchblick! Nur wer sein Recht kennt, kann es durchsetzen!

Den Durchblick bekommen Sie in einer 

Was bedeutet ein Verzicht auf abstrakte Verweisung und warum ist er so wichtig?

 

Ein Verzicht bedeutet, dass in den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags diese Klausel nicht enthalten ist.

Das ist positiv. Denn eine abstrakte Verweisung macht es dem Versicherer einfacher, Leistungen abzulehnen. Ihre Chancen im Ernstfall Leistungen zu erhalten sind bei einem Verzicht auf die abstrakte Verweisungsklausel viel höher.

Unterschied konkret/abstrakte Verweisung

p

konkrete Verweisung

Bei einer konkreten Verweisung kann der Versicherer nur dann verweisen, wenn der Versicherte tatsächlich arbeitet.

 

Der Vorteil bei der konkreten Verweisung ist also, der Versicherte hat es selbst in der Hand, ob dem Versicherer eine Verweisung möglich ist oder nicht. Der Versicherungsnehmer kann sogar auch noch arbeiten, wenn er bestimmte Grenzen beim Einkommen beachtet. ………. Link

 

Arbeitet er nicht, oder bleibt er unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze, kann der Versicherer gar nicht verweisen.

p

abstrakte Verweisung

Bei der abstrakten Verweisungsklausel hat es der Versicherte nicht selbst in der Hand.

Voraussetzung für eine Verweisung und damit Ablehnung der Ansprüche ist, dass die Versicherung eine theoretische Berufsausübung findet, die die oben genannten Kriterien erfüllt.

Wichtig ist auch zu wissen:

 Die konkrete ist in der abstrakten Verweisung enthalten

 Wer also eine abstrakte Verweisungsklausel vereinbart hat, hat muss auch automatisch die Voraussetzungen der konkreten Verweisung beachten. ………. Link

Wie lange wird nach Ausscheiden aus dem Beruf auf die abstrakte Verweisung verzichtet?

 

Fies – doch eine abstrakte Verweisung durch die Hintertür – bei bestimmten Fällen

 

Es gilt ganz genau in die Bedingungen zu schauen. Bei manchen Versicherern kommt eine abstrakte Verweisungsklausel zu Anwendung bei der Nachprüfung. Im Nachprüfungsverfahren prüft der Versicherer nach einer Anerkennung der Leistungen beispielsweise nach zwei Jahren, ob eine Berufsunfähigkeit immer noch besteht.

 

In machen Verträgen wird die abstrakte Verweisungsklausel bei Schülern, Studenten oder Hausfrauen (und Hausmännern) angewendet.

 

In manchen Verträgen kommt eine abstrakte Verweisung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben wieder zum Zug. Ein Ausscheiden liegt beispielsweise bei einer Elternzeit, bei der Pflege von Angehörigen oder bei Arbeitslosigkeit vor.

Manche Versicherungen verzichten auch bei einem Ausscheiden aus dem Berufsleben auf eine abstrakte Verweisung, manche führen diese wieder ein, wenn das Ausscheiden aus dem Berufsleben z.B. mehr als 3 oder 5 Jahre dauert.

Erstberatung

Im Zweifelsfall: Gehen Sie auf Nummer sicher!

Wir prüfen Ihre Versicherungsbedingungen im Rahmen einer Erstberatung

Gilt die abstrakte Verweisungsklausel auch für Beamte?

 

Wenn der BU-Vertrag keine Beamtenklausel enthält, dann gelten für einen Beamten die oben genannten Voraussetzungen. Allerdings kann ein Beamter nicht auf den „normalen“ Arbeitsmarkt verwiesen werden. Es geht um die Frage, ob der Beamte bei seinem Dienstherrn eine andere Tätigkeit ausüben kann.

Ein Beispiel: der Feuerwehrmann kommt in die Notrufleitstelle

Beispielsweise wurde schon entschieden, dass ein Feuerwehrmann auf eine Stelle als Mitarbeiter der Notrufleitstelle verwiesen werde. Das Oberlandesgericht Koblenz stellte darauf ab, dass den Mitarbeitern der Notrufleitstelle genauso viel Ansehen in der Öffentlichkeit hätten wie ein aktiver Feuerwehrmann Urteil des Oberlandesgericht Koblenz vom 30.7.1999, Aktenzeichen 10 U 462/98).

Bei einer „normalen“ Innendienststelle spricht viel dafür, dass das Gericht eine Verweisbarkeit abgelehnt und dem Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeitsrente zugesprochen hätte.

 

Auch hier gibt es im Einzelfall wieder viel Raum für den spezialisierten Anwalt positiv für den Versicherungsnehmer zu argumentieren.

Wie ist das bei Auszubildenden, Schülern und Studenten?

 

Man könnte sich fragen, haben Azubis, Schüler oder Studenten überhaupt einen Beruf?

 

Aber leider ist es in der Rechtsprechung entschieden.

Auch Azubis, Schlüler oder Studenten können auf eine andere Ausbildung verwiesen werden, auch wenn es dort keine Einkünfte gibt.

Bei einer abstrakten Verweisungsklausel kann der Versicherer einwenden, dass trotz einem aus gesundheitlich abgebrochenem Studium oder Lehre eine andere Lehre oder ein anderes Studium aufgenommen werden kann.

Dabei ist dann zu prüfen, ob eine andere Lehre oder ein anderes Studium tatsächlich abgebrochen werden kann.

Kontaktaufnahme

Unser Sekretariat

ist durchgehend von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt.

Kontaktieren Sie uns per Telefon unter 07033 / 6923 110 oder E-Mail an info(add)kanzleidawood.de

Oder nutzen Sie das nebenstehende Kontaktformular.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

R

Sehr gute Erfolgsaussichten

R

Unverbindliche & kostenfreie Ersteinschätzung

R

Persönliche Betreuung durch erfahrenen Anwalt

R

Zeitnahe Terminvergabe

Erstberatung - Berufsunfähigkeit

Rechtsschutzversicherung

Datenschutz