Erstberatung Berufsunfähigkeitsversicherung

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Sie haben Post von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten und wissen nicht mehr weiter?

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Sie warten schon täglich vergeblich auf Post von Ihrem Versicherer und können einfach nicht mehr länger warten?

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Sie sind gerade in einer schwierigen beruflichen und oder gesundheitlichen Situation und brauchen jetzt sofort rechtliche Hilfe?

0174 / 565 55 10

Wir stehen wir Ihnen mit unserem 24 Stunden Notdienst gerne zur Seite.
Für Ihr dringendes Anliegen haben wir einen 24 Stunden Notdienst eingerichtet. Für Ihre dringendsten Probleme bieten wir Ihnen außerhalb der Bürozeiten rund um die Uhr, auch am Wochenende ein Notfalltelefon an. Darüber erreichen Sie unsere im Berufsunfähigkeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte persönlich unter der Nummer:

Bitte haben Sie Verständnis, dass es nicht immer möglich ist, den Anruf direkt entgegen zu nehmen. In diesem Fall hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und eine Rückrufnummer auf der Mailbox damit unsere Rechtsanwälte Sie so schnell wie möglich zurückrufen kann.

Durch einen Anruf auf dem Notfall-Handy entstehen Ihnen noch keine Gebühren und es kommt auch nicht unmittelbar ein Mandat zustande.

Unsere Soforthilfe, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

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Sehr gute Erfolgsaussichten

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Unverbindliche & kostenfreie Ersteinschätzung

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Persönliche Betreuung durch erfahrenen Rechtsanwalt

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Zeitnahme Terminvergabe

Sachkenntnis und Erfahrung

Wir beraten und vertreten Versicherte bei:

Berufsunfähigkeit auf Grund von

• Herz- und Gefäßerkrankungen
• Krankheit
• psychischen Ursachen
• Krebs
• Bandscheibenvorfall
• Burnout
• Depression
• Herz- und Gefäßerkrankungen

Antrag

auf Berufsunfähigkeit

• bester Zeitpunkt des Antrags
• Optimal vorbereitet = optimale Chancen
• Beseitigung Gefahr Anfechtung oder Kündigung

Begutachtung

des Versicherers

• Beratug bzgl. Begutachtung
• Beratung bei Fragenbogen
• Fragen des Versicherers
• Spezielle Probleme der Selbstständigen
• Hinhaltetaktik des Versicherers

Ablehnung

des Versicherers

• Vergleichsverhandlungen
• (ohne Gerichtsverfahren)
Gerichtsverfahren

Nachprüfungsverfahren

• Prüfung Meldepflicht Veränderungen
• BU Nachprüfung Gutachter
• Prüfung Meldepflicht Veränderungen
• Beratung bei Fragen des Versicherers
• Begutachtung
• Verhandlungen und Klagen gegen Leistungseinstellung

Berufsunfähigkeit beantragen

Kontaktaufnahme

Rufen Sie uns an.
Wir beraten Sie gern!

07033 69 23 110

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Sprechzeiten

Montag – Freitag 08:00 Uhr – 17:00 Uhr

Unser Sekretariat ist durchgehend von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr für Sie und Ihre Anliegen besetzt.

E-Mail

Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info(add)kanzleidawood.de

oder über unser Kontaktformular auf der Kontaktseite

 

FAQs

Die häufigsten Fragen, die auftauchen, für Sie beantwortet:

Wie kann ich gegen eine Ablehnung vorgehen?

Sie können:

  • Selbst nochmals an den Versicherer schreiben – das birgt aber das Risiko, dass sie dabei Fehler machen – es kann dann noch schlimmer werden
  • Sich mit einer kostenlosen Erstberatung bei der Kanzlei Dawood über die weiteren Möglichkeiten und deren Kosten beraten lassen

Danach kann die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte

  • Für Sie kostenlos die Übernahme der Kosten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abklären
  • ohne Rechtsschutzversicherung ev. Erfolgshonorar anbieten
  • verhandeln mit dem Ziel einer Anerkennung oder eines Vergleiches

Dazu holen wir möglicherweise Stellungnahmen der behandelnden Ärzte ein
wir verweisen den Versicherer dabei auf eindeutige Fehler.

Nach den Verhandlungen (wenn diese scheitern sollten) können wir das Gerichtsverfahren durchführen.

Kann ich mich gegen die Anfechtung oder Kündigung wehren? Erfolgsaussichten?
Die Erfolgsaussichten gegen eine Anfechtung vorzugehen, sind oft sehr gut, weil die Anfechtung einer (angeblichen) arglistigen Täuschung Vorsatz erfordert.

Da man nicht in Ihren Kopf hineinschauen kann, benutzen die Gerichte oft Indizien, um einen Vorsatz anzunehmen oder abzulehnen.
Folgende Indizien können dazu führen, dass ein Vorsatz nicht gegeben ist (und damit erfolgreicher Anspruch auf BU-Rente!)

Was muss ich als Selbstständiger/Betriebsinhaber besonders beachten? Die Pflicht zur Umorganisation – trotzdem BU-Rente?
Selbstständige, Betriebsinhaber und Gesellschafter haben es besonders schwer:

Sie müssen für eine BU-Rente zusätzlich nachweisen, dass eine Berufsunfähigkeit nicht

durch eine Umorganisation vermieden werden kann.

Die Frage der Umorganisation ist kompliziert und sie werden bereits nach Ihrer Antragstellung gleich verschiedene Fragen von der Versicherung erhalten, von deren Beantwortung der erfolgreiche Erhalt Ihrer BU-Rente abhängt.
Es gibt auch für Selbstständige und Betriebsinhaber grundsätzlich gute Chancen, eine BU-Rente zu bekommen.

Mit der anwaltlichen Beratung der Kanzlei Dawood Rechtsanwälte sind Sie auf der sicheren Seite! Wir sind Spezialisten im Versicherungsrecht mit langjähriger Erfahrung.

Nachprüfung: Was muss ich melden? Was muss ich wie beantworten? Wie gehe ich erfolgreich gegen eine Leistungseinstellung vor?
Der Versicherer ist in der Regel berechtigt, wenn eine BU-Rente bezahlt wird, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen der Zahlung einer BU-Rente noch gegeben sind. Dabei darf der Versicherer sowohl den Gesundheitszustand überprüfen als auch erneut die Möglichkeit der Verweisung auf einen anderen Beruf, der Umorganisation oder ähnliches.

Leistungseinstellung nur möglich wenn formelle und materielle Voraussetzungen vorliegen

Eine Leistungseinstellung im Nachprüfungsverfahren wirksam zu erreichen, ist für die Versicherungsunternehmen aber viel schwieriger. Zum einen müssen tatsächlich die sogenannten materiellen Einstellungsgründe vorliegen, wie beispielsweise eine Gesundheitsverbesserung, die dazu führt, dass der 50-prozentige BU-Grad nicht mehr erreicht ist. Hierzu näheres weiter unten unter III. 3.) a.)

Zum anderen trägt das Versicherungsunternehmen die Beweislast. Das bedeutet, kann der Versicherer die Voraussetzungen für eine Leistungseinstellung nicht beweisen, verliert es den Prozess und muss die BU- Rente weiter bezahlen.

Darüber hinaus kann das Einstellungsschreiben des Versicherers auch eine Reihe von Formfehler enthalten. Die Gerichte setzen dabei einen strengen Maßstab an.
Fehlerhaft ist beispielsweise ein Schreiben, dass die Einstellungsgründe nicht nachvollziehbar erläutert.

Ist der Versicherer im Nachprüfungsverfahren dann der Ansicht, dass die Voraussetzungen der BU-Rente nicht mehr vorliegen, so kann er dem Versicherten schriftlich mitteilen, dass er die Leistungen einstelle. Der Versicherer darf dann frühestens nach Ablauf des dritten Monats nach dem „Einstellungsbrief“ die Leistungen einstellen.
Zunächst anwaltlich geprüft werden sollte, welche Fragen überhaupt beantwortet werden müssen und ob Sie tatsächlich der Aufforderung einer ärztlichen Untersuchung nachkommen müssen.
Mit einem anwaltlichen Spezialisten ist zu klären, wie weit die Auskunftspflichten reichen.
Selbstverständlich müssen (sofern eine Auskunftspflicht besteht) die Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Allerdings müssen Sie darüber hinaus keine Auskünfte erteilen. Oft geben Versicherte hier Auskünfte, die für sie nachteilig sind, die sie aber gar nicht hätten erteilen müssen.

Gutachter: Wie kann ich mich optimal auf eine Begutachtung vorbereiten? Wie gehe ich gegen ein negatives Gutachten vor?
Der wichtigste Punkt für BU-Leistungen ist, dass die Funktionsbeeinträchtigungen der Krankheiten dazu führen, dass der Beruf des Betroffenen nicht mehr ausgeübt werden kann.

Dabei hilft:

die Berufsausübung ganz genau beschreiben

Wie?
• Einen Stundenplan machen, der eine typische Arbeitswoche beschreibt

• zwar jede Stunde

Diese sehr genaue Berufsbeschreibung sollte schon mit dem Antrag dem Versicherer zugeschickt werden.

Falls dazu keine Zeit mehr bleibt, dann wenigstens die Berufsbeschreibung schriftlich zum Gutachter mitnehmen.
Wenn ein negatives Gutachten über Sie erstellt wurde, ist noch nicht alles verloren

Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Erstberatung über Ihr Chancen und nächsten Schritte.

Antrag: Wie kann ich meinen Antrag so stellen und begründen, damit ich die optimalen Erfolgsaussichten habe?
Bestehen Sie darauf, alle Fragen schriftlich zu beantworten.

ärztliche Atteste: Fachärzte sind überzeugender:

Bemühen Sie sich, Atteste und Stellungnahmen von Fachärzten zu bekommen.
Beispielsweise werden Stellungnahmen von Fachärzten für Psychiatrie wesentlich eher ernst genommen als Atteste von Psychologen.

vor dem Attest: Arzt muss ein genaues Berufsbild haben! Schriftlich !

Sorgen Sie dafür, dass der behandelnde Arzt, bevor er das Attest erstellt, eine ausführliche Beschreibung Ihres Berufsbildes erhält.
Allein die Schilderung der Erkrankung reicht nicht aus. Der Arzt muss für eine optimale Chancenwahrung auf das Berufsbild eingehen und begründen, welche Einschränkungen der Erkrankungen dazu führen, dass einzene (welche genau?) Tätigkeiten Ihres Berufes nicht mehr ausgeübt werden können.

genaues Berufsbild ist warum wichtig?

Eine äußerst genaue Beschreibung des Berufsbildes ist in zweierlei Hinsicht äußerst wichtig.

1. Weil es der Arzt als Grundlage nehme sollte, darauf einzugehen, welche Tätigkeiten Ihres Berufes nicht mehr ausgeführt werden können.

2. Die Tätigkeitsbeschreibung auch mit dem Antrag an den Sachbearbeiter versandt werden sollte.

Und wichtig für Erfolg; Zahlung BU-Rente:

Nur bei der Schilderung eines genauen Berufsbildes haben Sie in vielen Fällen überhaupt die Möglichkeit eine BU-Rente zu bekommen!

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Rechtsschutzversicherung – wir klären die Übernahme kostenlos

Zu unserem kostenfreien Service gehört es auch, die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie abzuklären.

Übrigens, wir empfehlen, auch die Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung über uns zu stellen. Denn wir wissen, worauf es ankommt und lassen uns nicht abwimmeln – ganz bestimmt nicht.

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Erstberatung – oft kostenfrei

In vielen Bereichen, z.B. im Versicherungsrecht, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung. Hier nehmen wir eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten vor.

In dieser Erstberatung teilen wir Ihnen auch mit, ob eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung zu erwarten ist.

Gerne können Sie unverbindlich bei uns telefonisch 07033 - 69 23 110 oder per E-Mail anfragen, ob wir für Ihren Fall eine kostenfreie Erstberatung anbieten können. Sie können für einen Telefon-Termin auch unseren Kalender nutzen.

Keine Rechtsschutzversicherung?

Welche Möglichkeiten der Abrechnung gibt es? Per Stundensatz oder nach gesetzlichen Gebühren

Es gibt die Möglichkeit, nach Stunden abzurechnen (in der Regel € 200 plus Umsatzsteuer). Hier können Sie auch direkt bei der Beauftragung eine Höchstgrenze festlegen.

Oder wir vereinbaren eine Abrechnung nach den gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (abgekürzt RVG) ist festgelegt, welche Gebühren ein Rechtsanwalt für welche Tätigkeit erhält. Die genaue Höhe der Gebühr bestimmt sich nach dem Streitwert. Als Streitwert wird meistens der Geldbetrag, den Sie fordern, angesehen.