LEISTUNGEN

Im Versicherungsrecht sind wir Spezialisten.
Treten Sie in KontaktDirekt beauftragen

Über 10 Jahre Erfahrung, praktische Arbeit und tausende von bearbeiteten Fällen bringen wir mit, wenn wir Ihren Fall lösen.

Lesen Sie hier nach, was das kostet und welche Kosten Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt.

Unsere Leistungen

Antragstellung

Sie sind berufsunfähig und benötigen Hilfe bei der Antragstellung bei Ihrer BU-Versicherung?

Wir beraten Sie, um Ihre Chance auf eine BU-Rente größtmöglich zu erhöhen.

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Ablehnung

Ihre BU-Versicherung hat abgelehnt? Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche doch noch durchzusetzen!

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Anfechtung oder Rücktritt

Die Versicherung ist vom Vertrag zurückgetreten oder hat die Anfechtung erklärt?

Wir helfen Ihnen, gegen diese Entscheidung vorzugehen.

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Nachprüfung

Ihr Versicherer hat eine Nachprüfung angekündigt?

Wir beraten Sie, sodass Sie die besten Chancen haben, weiterhin Ihre BU-Rente zu erhalten.

 

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Für Verbraucher konnten wir viele Erfolge an Oberlandesgerichten, beim höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof und sogar vor dem Europäischen Gerichtshof erreichen.

Wir verstehen uns als Robin Hood für Verbraucher.

Durch unsere Spezialisierung arbeiten wir auf Augenhöhe mit Versicherungen und setzen uns für Ihre Rechte ein. Häufig versprechen Versicherer viel und halten aber wenig. Wenn in Ihrem Fall eine Versicherung eine Leistung verweigert, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Neben Verbrauchern beraten wir auch Versicherungsmakler und andere Versicherungsvermittler bei den unterschiedlichsten Rechtsfragen. Dazu gehören auch Fragen der Haftung des Vermittlers, der Untervermittler oder Fragen von Honoraransprüchen gegen Versicherer oder gegen andere Vermittler und bezüglich der Stornohaftung.
Für Versicherungsvermittler und Makler bieten wir auch kostenlose Inhouse-Vorträge, Seminare  und Webinare zu Themen wie Haftung oder auch zu unterschiedlichen Themen im Versicherungsrecht an.

Bei Interesse rufen Sie einfach an oder schicken uns eine E-Mail.

Berufsunfähigkeit

Wir empfehlen Ihnen im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls, so früh wie möglich Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir beraten Sie beim Ausfüllen des Antrages auf Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, so dass schon an dieser frühen Stelle keine Fehler gemacht werden.

Für den Fall, dass Ihr Antrag abgelehnt wird, setzen wir uns mit der Versicherung in Verbindung. Wenn der Versicherer vergleichsbereit ist, dann lässt sich meist auch ohne Klageverfahren eine schnelle und befriedigende Lösung finden.

Weigert sich die Versicherung, setzen wir Ihre Ansprüche kompetent und engagiert vor Gericht durch.

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten während einer Erstberatung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine kostenlose Erstberatung/Ersteinschätzung möglich – fragen Sie hierzu unverbindlich an.

Rückforderung von Krankenversicherungsbeiträgen

Wir sind eine der sehr wenigen Kanzleien in Deutschland, die Erfahrung in diesem Bereich hat.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer teilweisen Rückabwicklung. Oft waren Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherer unwirksam und können zurückgefordert werden. Die Höhe der Forderung wird oft unterschätzt. Oft kommen viele tausend Euro zusammen, Ansprüche von bis zu 50.000 € sind möglich.

In einem ersten Schritt berechnen wir Ihre mögliche Forderung und beraten Sie kostenlos über Ihre Erfolgsaussichten. Als weiteren kostenlosen Service klären wir die Übernahme der Kosten bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Lebensversicherung

Viele Verbraucher wissen nicht, dass ein Widerspruch/Widerruf auch noch viele Jahre nach der Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung möglich ist.

Wir verfügen über die notwendigen Programme und können Ihren Anspruch berechnen. In einer kostenlosen Erstberatung informieren wir Sie über die Erfolgsaussichten und klären (ebenfalls kostenlos) die Kostenübernahme bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

In einem Teil der Fälle können wir schon durch ein einfaches Anschreiben eine Zahlung durch die Versicherung erreichen. Weigert sich die Versicherung, setzen wir Ihre Ansprüche im Gerichtsverfahren durch.

In der Öffentlichkeit leider nicht so bekannt: Oft ist die Berechnung des Rückkaufswertes oder die Auszahlung zum Ende des Vertrages fehlerhaft. Auch hier lassen sich oft noch Zahlungen in Höhe von einigen tausend Euro erreichen.

Wir stehen in Verbindung mit einem renommierten Professor für Versicherungsmathematik, Herrn Prof. Dr. Schade. Dieser überprüft in Gutachten, ob und in welchem Umfang die Versicherung fehlerhaft berechnet hat.

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Rechtsschutzversicherung – wir klären die Übernahme kostenlos

Zu unserem kostenfreien Service gehört es auch, die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie abzuklären.

Übrigens, wir empfehlen, auch die Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung über uns zu stellen. Denn wir wissen, worauf es ankommt und lassen uns nicht abwimmeln – ganz bestimmt nicht.

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Erstberatung – oft kostenfrei

In vielen Bereichen, z.B. im Versicherungsrecht, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung. Hier nehmen wir eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten vor.

In dieser Erstberatung teilen wir Ihnen auch mit, ob eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung zu erwarten ist.

Gerne können Sie unverbindlich bei uns telefonisch 07033 - 69 23 110 oder per E-Mail anfragen, ob wir für Ihren Fall eine kostenfreie Erstberatung anbieten können. Sie können für einen Telefon-Termin auch unseren Kalender nutzen.

Keine Rechtsschutzversicherung?

Welche Möglichkeiten der Abrechnung gibt es? Per Stundensatz oder nach gesetzlichen Gebühren

Es gibt die Möglichkeit, nach Stunden abzurechnen (in der Regel € 200 plus Umsatzsteuer). Hier können Sie auch direkt bei der Beauftragung eine Höchstgrenze festlegen.

Oder wir vereinbaren eine Abrechnung nach den gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (abgekürzt RVG) ist festgelegt, welche Gebühren ein Rechtsanwalt für welche Tätigkeit erhält. Die genaue Höhe der Gebühr bestimmt sich nach dem Streitwert. Als Streitwert wird meistens der Geldbetrag, den Sie fordern, angesehen.