Berufsunfähigkeitsversicherung – Umgang mit dem Gutachter

29.01.2019Berufsunfähigkeit

Wer beauftragt und bezahlt den Gutachter?

Nur ein medizinischer Gutachter kann den Umfang einer Erkrankung oder Unfallverletzung feststellen und zugleich eine langfristige Prognose erstellen. Dafür wird sehr häufig bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit von Versicherern ein Gutachter beauftragt. Die Kosten hierfür tragen die Unternehmen. 

Medizinische Gutachter werden darüber hinaus auch für Träger der Sozialversicherungen tätig, wie die gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherungen. Gutachter werden auch für eine Berufsgenossenschaft tätig, wenn es um eine gesetzliche Unfallversicherung geht.

Wenn in Gerichtsverfahren um Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gestritten wird, geben auch Gerichte Gutachten in Auftrag.

Sind Gutachter voreingenommen – ist es gefährlich zu einem Gutachter zu gehen?

Richtig ist, dass Versicherer immer wieder die gleichen Gutachter beauftragen. Es ist auch richtig, dass viele von den beauftragten Gutachtern immer wieder regelmäßig Aufträge von Versicherern erhalten. Man kann über eine wirtschaftliche Abhängigkeit von Versicherern schon nachdenken. 

Eine häufige Beauftragung führt nicht automatisch dazu, dass der Gutachter nur noch Gutachten im Sinne des Versicherers (Gefälligkeitsgutachten) erstellt. Dennoch wird es zumindest bei einem Teil der Gutachter die Tendenz geben, eine gewisse Ablehnungsquote zu erreichen. Um den Versicherer, von dem der Gutachter besonders häufig beauftragt wird, nicht zu enttäuschen. Zum Teil wird diese Tendenz den Gutachter möglicherweise nicht einmal selbst bewusst sein.

Es gibt voreingenommene Gutachter

Herr Rechtsanwalt Dawood hat in Fortbildungen schon mehrere Gutachter persönlich erlebt:

„Besonders bei einem Gutachter fiel mir die Tendenz auf, dass dieser den Versicherungsnehmern, die untersucht werden sollen, sehr skeptisch gegenüberstand. Sicherlich gibt es auch Einzelfälle, in denen sich Versicherungsnehmer zu Unrecht eine BU-Rente erschleichen wollen. Eine generelle Skepsis gegenüber den zu untersuchenden Personen halte ich jedoch für schwierig. Eine solche negative Grundeinstellung kann und wird die Testergebnisse beeinflussen. 

Besonders schwerwiegend sind die Auswirkungen im Bereich der psychischen Erkrankungen. Diese und deren Auswirkungen sind sowieso schwierig festzustellen. Es lässt sich auch statistisch nachweisen, dass Gutachter auch bei gleichen Personen häufig zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen.“

Was kann man tun?

Erkundigen und Gutachter bei Verdacht ablehnen

Wenn die Versicherung einen bestimmten Gutachter benennt, ist es auch möglich, sich vorher über den Gutachter im Internet zu informieren. Sie können sich auch bei einem im Versicherungsrecht erfahrenen, spezialisierten Rechtsanwalt nach dem Gutachter erkundigen. Im Zweifelsfall kann es auch möglich sein den Gutachter abzulehnen und den Versicherer zu bitten, einen anderen Gutachter zu benennen. Häufig kommen Versicherer dieser Bitte auch nach.

Wichtig: Gute Vorbereitung des Gutachtertermins

Am besten ist es natürlich, wenn ein Gerichtsverfahren erst gar nicht nötig wird und man schon im Vorfeld eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit erhält.

Dabei kann eine gute Vorbereitung auf den Termin mit dem Gutachter schon sehr viel bewirken. 

Bei der Begutachtung geht es ja nicht nur darum, ob und welche Krankheiten der Betroffene tatsächlich hat. Der wichtigste Punkt ist, dass die Funktionsbeeinträchtigungen der Krankheiten dazu führen, dass der Beruf des Betroffenen nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine Berufsunfähigkeit kann der Gutachter aber nur dann feststellen, wenn der Kranke ganz genau ausführt, was er bei der Berufsausübung genau gemacht hat und auch besonders wichtige Teile seiner Berufstätigkeit genau beschreibt.

Am besten ist es diesen Tätigkeitsbericht schon vorher schriftlich vorzubereiten, da in der Aufregung beim Gutachtertermin möglicherweise wichtige Details vergessen werden. 

Nehmen Sie zum Gutachtertermin insbesondere auch alle Unterlagen mit, die sowohl den Gesundheitszustand (Atteste) als auch Ihre bisherigen beruflichen Anforderungen (z. B. Stellenbeschreibung, Bewerbungsausschreibung, Einsatzpläne etc.) genau darstellen. Lediglich ein bereits vorhandenes ungünstiges Gutachten sollte nicht vorgelegt werden, dass die Unvoreingenommenheit des Gutachters nicht gefährdet wird.

Mit Begleitung zum Gutachter?

Es empfiehlt sich jemanden als Zeugen mit zum Gutachter zu nehmen. Wenn die Begutachtung zu oberflächlich ist, oder der Gutachter voreingenommene Fragen stellt, kann ein Begleiter dies später bezeugen. Besonders im Bereich der psychischen Erkrankungen gibt es Fangfragen. Beispielsweise wird gefragt, ob man gut einen Parkplatz gefunden habe. Wenn der Betroffene dies bejaht, geht der Gutachter davon aus, dass der Betroffene keine Psychopharmaka einnimmt. Denn dann könnte dieser nicht selber fahren.

Wenn Sie zum Gutachtertermin begleitet werden, bitten Sie den Versicherer dies zuzulassen. Begründen Sie auch Ihren Wunsch.

Der erste Eindruck

Es empfiehlt sich auch für den ersten Termin sich nicht besonders schick anzuziehen oder „herauszuputzen“. Auch bei einem Gutachter spielt der erste Eindruck eine sehr große Rolle.

Nach dem Gutachtertermin

Nachbereitung

Fertigen Sie direkt nach dem Gutachtertermin ein Gedächtnisprotokoll an. Lassen Sie dieses Gedächtnisprotokoll durch die Begleitperson unterschreiben und bestätigen. Nur so sind Sie später in der Lage nachzulesen, welche Fragen der Gutachter gestellt hat und was alles untersucht wurde. Mit zunehmender Zeit (insbesondere Gerichtsverfahren können über mehrere Jahre gehen) werden Ihnen immer mehr Details nicht mehr einfallen.

Nach Ablehnung Gegengutachten?

Ein Gegengutachten auf eigene Kosten ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Das ist sehr teuer und muss vom Versicherer nicht anerkannt werden.

Bleibt in streitigen Fällen nur das Gerichtsverfahren?

Wenn der Versicherer bei der Ablehnung bleibt, kann dennoch ein spezialisierter Rechtsanwalt häufig ohne Gerichtsverfahren entweder eine vollständige Anerkennung oder zumindest einen Vergleich erreichen.

Bleibt das Versicherungsunternehmen dann immer noch stur bei der Ablehnung, bleibt nur noch eine Klage. Hier ist es dann von Vorteil, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Die Gerichtsverfahren sind teuer und ohne eine Rechtsschutzversicherung kommen Betroffene sehr schnell an ihre finanziellen Grenzen. Ohne Rechtsschutzversicherung klären wir Sie gerne unverbindlich über die möglichen Kosten auf.

Kostenlos klären wir auch die Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung ab. Tun Sie das möglichst nicht selbst, weil zumindest ein (kleinerer) Teil der Rechtsschutzversicherung viel dafür tun, den Fall „abzuwimmeln“.

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Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Berufsunfähigkeit. Eine erste Einschätzung übernehmen wir kostenlos und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Fax oder telefonisch.

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