Beitragsrückerstattung Private Krankenversicherung

Rechtswidrige Erhöhungen der Beiträge! Private Krankenversicherungen haben unrechtmäßig Beiträge erhöht - wir fordern Ihr Geld zurück!
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Ihre private Krankenversicherung

Wie kann ich meine Chancen wahren?

Hier finden Sie einige Informationen, wenn Sie mit der Prämienerhöhung Ihrer Privaten Krankenkasse unzufrieden sind und vermutlich eine mögliche Rückforderung zu beantragen möchten. Wir in der Kanzlei Dawood Rechtsanwälte berechnen Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich, welche Ansprüche in Ihrem konkreten Fall möglich wären. Dafür senden Sie uns die Prämienerhöhungsschreiben Ihrer Krankenkasse der letzten 11 Jahre zu oder informieren uns über die Höhe der Prämienerhöhungen der letzten 11 Jahre. Sie können Ihre Unterlagen direkt in unserem Formular hochladen oder per E-Mail an info@kanzleidawood.de schicken.

Bei Fragen rufen Sie uns bitte unter 07033 69 23 110 oder schicken uns eine mail an.

Welche Bedeutung hat der Treuhänderstreit für den Kunden?

Privat Krankenversicherten stehen möglicherweise hohe Rückforderungsansprüche gegen das Krankenversicherungsunternehmen zu.

 

Wir empfehlen – informieren Sie sich über mögliche Ansprüche!

Besonders gute Chancen haben Kunden der Axa und der DKV.

Die Ansprüche verjähren „häppchenweise“, d.h. jeden Monat verjährt ein Teil der Ansprüche – spätestens nach 10 Jahren – deshalb empfiehlt es sich, nicht abzuwarten, sondern schnell zu handeln, damit Ihre Ansprüche nicht verjähren.

Wir prüfen Ihre Ansprüche in einem ersten Schritt kostenlos und berechnen Ihnen auch kostenlos die Höhe einer möglichen Rückforderung.

Ablauf – unsere Leistungen

Unterlagen
Sie schicken uns Ihre Unterlagen per Post oder Email zu oder nutzen die Upload-Funktion auf unserer Kontaktseite.

Kostenlose Prüfung
Wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Chancen und berechnen die Höhe einer möglichen Rückforderung.

Rechtsschutzversicherung
Wir fragen kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob diese die Kosten des Verfahrens übernimmt.

Rückforderung
Zuerst schreiben wir Ihre Krankenversicherung an und versuchen es auf dem friedlichen Weg.

Gericht
Lenkt die Krankenversicherung nicht ein, setzen wir Ihren Anspruch vor Gericht durch.

Die Entwicklung der Beiträge der PKVs

Über 8 Millionen Menschen in Deutschland sind privat krankenversichert. Viele Menschen wurden mit zunächst niedrigen Beiträgen gelockt, aber im Laufe der Zeit haben sich die Beträge unerfreulich entwickelt. Innerhalb von 10 Jahren (2007 bis 2017) haben die Krankenversicherer die Versicherungsprämien durchschnittlich um insgesamt 53 % erhöht. Hochgerechnet auf 20 Jahre ergibt das eine Verdoppelung der Beiträge.

Besonders ältere Menschen oder Kranke sind dem hilflos ausgesetzt, denn sie haben keine Möglichkeit mehr Ihre private Krankenversicherung zu wechseln.

Prämienerhöhungen zurückfordern!
Eine neue Entwicklung in der Rechtsprechung gibt die Möglichkeit die Prämienerhöhungen der letzten 10 Jahre zurückzufordern. In vielen Gerichtsprozessen hat sich herausgestellt, dass die Prämienerhöhungen rechtswidrig waren und zurückgefordert werden können.
Warum ist das möglich? - Der rechtliche Hintergrund

Der Gesetzgeber hat die Erhöhungsmöglichkeiten eingeschränkt. Ein Krankenversicherer darf die Beiträge nur dann erhöhen, wenn sich die Sterbewahrscheinlichkeit verändert oder die Krankheitskosten im Vorjahr über 10 % gestiegen sind.

 

Wir haben bereits zahlreiche Artikel zu diesem Thema auf anwalt.de veröffentlicht.

Wie hoch kann meine Forderung sein?
Hier kommen oft erhebliche Beiträge zusammen. Die höchste Klage der Kanzlei Dawood beläuft sich auf fast 30.000 EUR.

Denn „nur“ eine Erhöhung um 50 Euro vor 10 Jahren bringt nach 10 Jahren einen Betrag von 6.000 EUR. Hinzukommen noch die Erhöhungen der darauffolgenden Jahre.

Kostenlose Beratung: 07033 69 23 110









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    Einzelne Krankenversicherungen – Axa, DKV und Co

    In den Gerichtsverfahren kamen viele Ungereimtheiten ans Tageslicht. Wir veröffentlichen Details, weil wir der Ansicht sind, solche Tatsachen müssen an die Öffentlichkeit! Der Treuhänder erhält erhebliche Geldbeträge von der Versicherung und hat noch weitere gut bezahlte Jobs – wie soll er so die Rechte von Verbrauchern wahrnehmen?

    Axa Krankenversicherung - Gute Chancen gegen die Axa

    Die Axa Krankenversicherung hat nach Presseberichten schon über 20 Gerichtsverfahren verloren. Diese Anzahl und die dabei herausgekommenen Tatsachen machen weitere Klagen gegen die Axa erfolgversprechend.

    Diese Details kamen heraus:
    Bei der Axa gab es in den letzten 10 Jahren zwei Treuhänder, die die Beitragserhöhungen überprüften. Der erste Treuhänder arbeitete von 1996 bis Oktober 2014, der zweite Treuhänder danach bis vermutlich zum jetzigen Zeitraum.

    Erster Treuhänder 1996 bis 2014

    In Gerichtsverfahren hat sich bezüglich des ersten Treuhänders ergeben, dass

    • der Treuhänder zuvor ein Vorstandsmitglied eines Unternehmens des Axa-Konzerns war.
    • Es gab neben dem Treuhandauftrag gut bezahlte Aufträge für den Treuhänder. Er hat neue Tarife gegen Bezahlung überprüft und ließ sich sogar eine Aussage vor Gericht gesondert bezahlen.
    • Das Einkommen, dass der Treuhänder jährlich von der Axa bezog, lag über € 150.000.
    • Der Treuhänder hatte noch weitere Auftraggeber, aber die Zahlungen der Axa machten immer mehr als 30 % und in einem Jahr sogar fast 60% seiner gesamten Einnahmen aus.
    • Der Treuhänder arbeitete von 1996 bis 2014, damit fast zwei Jahrzehnte, für die Axa.

    Zweiter Treuhänder, 2014 bis jetzt

    Es ist zu vermuten, dass viele der gerade aufgezählten Tatsachen auch für den „neuen“ Treuhänder galten, der ab 2014 für die Axa tätig war.

    Tatsache ist, dass auch der „neue“ Treuhänder der Axa einen weiteren Vertrag hatte, der ihm erhebliche weitere Einnahmen neben der Treuhändertätigkeit verschaffte.

    Für Axa-Versicherte gibt es gute Erfolgsaussichten. Rufen Sie uns an 07033 6923110 oder senden Sie uns eine E-Mail, info@kanzleidawood.de wenn sie bei der Axa versichert sind.

    DKV Krankenversicherung

    Laut Pressemitteilungen gibt es momentan schon drei Urteile, in denen die DKV vor Gericht verloren hat. Auch hier hat sich herausgestellt, dass der Treuhänder neben der reinen Treuhändertätigkeit, bei der Neukalkulation von Tarifen mitgewirkt hat. Erst arbeitete der Treuhänder bei neuen Tarifen mit und dann sollte er in seiner Funktion als Treuhänder sich selbst überprüfen.

    Auch für DKV-Versicherte gibt es deshalb besonders gute Erfolgsaussichten. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Prüfung.

    Rechtsprechung zur DKV:

    Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 18.1.2018 – gerichtliches Aktenzeichen 14 O 203/16

    In der ausführlichen und sehr guten Begründung hat das Landgericht Frankfurt ausgeführt, dass der Treuhänder nicht unabhängig war. Er hat bei der Einführung von neuen Tarifen mitgewirkt. Zurecht hat das Gericht darauf hingewiesen, dass der Treuhänder dann „Richter über seine eigene Arbeit wird“. Erst wirkt er bei der Aufstellung von neuen Tarifen mit und dann soll er die eigene Arbeit auf die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften überprüfen. Dass man seine eigene Arbeit nicht selbst prüfen sollte, ist offensichtlich.

    So heißt es in der Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt wörtlich:

     „Vorliegend hat der Treuhänder … jedoch einen (weiteren) sonstigen Dienstvertrag im Sinne des §§ 157 Absatz 1 Satz. 1 VAG mit der Beklagten abgeschlossen, der über die bloße Treuhändertätigkeit bei der Prämienerhöhung hinausgeht. Ausweislich der Nr. 2 der Vereinbarung zwischen Treuhänder und der Beklagten …vom 27.6./7.7.2005 mit Nachtrag vom 8.4.2014 stimmen sich der unabhängige Treuhänder und die Beklagte auch hinsichtlich der Kalkulation von Tarif-Neueinführungen ab, sofern die Beklagte dies wünscht. Dem Vortrag des Klägers, dass der Treuhänder …

    Diese Verpflichtung geht über die gesetzlichen Aufgaben des Treuhänders hinaus, der gemäß § 155 Buchst. VAG …. ausschließlich zu prüfen hat, ob die Neuberechnung der Prämien bei einer nachträglichen Änderung der Prämien in bestehenden Tarifen mit den Rechtsvorschriften im Einklang steht. Die Vereinbarung ist deshalb als ein weiterer sonstiger Dienstvertrag anzusehen, der geeignet ist, die Unabhängigkeit des Treuhänders erheblich infrage zu stellen.

    Nicht nur, dass der Treuhänder damit ureigene unternehmerische Aufgaben des Versicherungsunternehmens wahrnimmt. Es ergibt sich auch das von dem Kläger angesprochene Problem, dass die Mitwirkung des Treuhänders an der Kalkulation neu eingeführter Regeltarife zur Folge hat, dass er bei der Prüfung späterer Anpassung der Prämien in diesen Tarifen zwangsläufig zum Richter in eigener Sache wird.

    Die Beklagte (also die DKV) hat der Behauptung des Klägers (hier der klagende Verbraucher), dass der Treuhänder .. jährlich Bezüge in einer Größenordnung von 150.000 € bezieht, nicht widersprochen …“

    Weitere Krankenversicherungen

    Es ist zu vermuten, dass die Tatsachen, die sich bei der Axa und der DKV ergeben haben, keinen Einzelfall darstellen.

    Gegenüber den folgenden Krankenversicherungen hat die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte Klage eingereicht:

    • Axa
    • DKV
    • Central
    • Süddeutsche Krankenversicherung

    Gegenüber den folgenden Krankenversicherungen prüfen wir momentan Ansprüche:

     

    • Allianz Krankenversicherung
    • Central Krankenversicherung
    • Debeka Krankenversicherungsverein
    • Bayrische Beamtenversicherung
    • Alte Leipziger bzw. Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
    • Alte Oldenburger Krankenversicherung
    • Signal Iduna Krankenversicherung
    • DBV Deutsche Beamtenversicherung (Zweigniederlassung der Axa Krankenversicherung AG)
    • Gothaer Krankenversicherung AG
    • Continentale Krankenversicherung
    • Süddeutsche Krankenversicherung
    • Universa Krankenversicherung
    • Württembergische Krankenversicherung
    Aktiv werden

    Leider hat auch die Vergangenheit gezeigt, dass Versicherer ihre eigenen Fehler bis zuletzt leugnen. Zum Teil wird die Rechtslage auch dann noch geleugnet, wenn klare Urteile vom höchsten Deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), vorliegen.

    In jedem Fall ist es nicht so, dass die Krankenversicherungen von alleine auf die Privatversicherten zugehen und Ihnen Zahlungen anbieten. Sie müssen sich an einen (spezialisierten) Rechtsanwalt wenden, der dann Ihre Forderungen durchsetzt.

    Privatversicherte sollten handeln, weil Verjährung droht
    Die Ansprüche verjähren teilweise. Wir gehen momentan davon aus, dass die Prämienerhöhungen der letzten 10 Jahre zurückgefordert werden können. Das bedeutet, immer ein Teil der Rückforderungen zum Jahresende verjähren. Beispielsweise können die Prämienerhöhungen aus dem Jahr 2008 nur noch bis Ende 2018 geltend gemacht werden. Im nächsten Jahr sind sie bereits verjährt. Aus diesem Grund sollten die Ansprüche möglichst bald durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden.
    Der Tanz um den Treuhänder – warum?

    Der sogenannte Treuhänderstreit dreht sich um den Treuhänder. Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 203 Versicherungsvertragsgesetz (abgekürzt VVG) darf ein Krankenversicherungs-Unternehmen die Beiträge nur dann erhöhen, wenn ein unabhängiger Treuhänder die Beitragserhöhung überprüft hat. Er soll die Interessen der Versicherten wahrnehmen und überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erhöhung gegeben waren. Das Gesetz hat die Gründe für eine Erhöhung erheblich eingeschränkt. Nur wenn die Krankheitskosten um mehr als 10 % zum Vorjahr steigen oder wenn sich die Sterbewahrscheinlichkeit verändert (Menschen die länger leben, kosten die Krankenversicherung mehr Geld), dürfen die Unternehmen erhöhen.

    Damit dies nicht nach eigenem Belieben geschieht, hat das Gesetz die Erhöhung von der Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders abhängig gemacht. Dieser soll nach dem Gesetz ausdrücklich die Interessen der Versicherten wahrnehmen. Er soll ein Gegenpol und eine Prüfungsinstanz sein. Denn der Versicherer hat ja das Recht die Beiträge einseitig zu erhöhen – ohne Zustimmung des Verbrauchers. Der Treuhänder muss Versicherungsmathematiker sein.

    Deshalb ist die Unabhängigkeit des Treuhänders so wichtig. Er wird nur dann die Interessen der Verbraucher wahren, wenn er nicht finanziell von dem Krankenversicherungs-Unternehmen abhängig ist, für das er tätig ist. Logisch ist, dass, je mehr der Treuhänder verdient und je mehr dieser Anteil an seinem Gesamteinkommen ausmacht, desto mehr ist er wirtschaftlich abhängig. Er ist dann gar nicht mehr in der Lage, die Interessen der Versicherten zu wahren.

    Gerichtsverfahren zeigen Missstände auf

    In Gerichtsverfahren hat sich herausgestellt, dass Krankenversicherungsunternehmen Treuhänder in einigen Fällen mit vielen Vorteilen ausgestattet haben. In einem Fall war sogar ein ehemaliges Vorstandsmitglied des gleichen Konzerns Treuhänder. Das ehemalige Vorstandmitglied bekam aus dieser Tätigkeit sogar noch Zahlungen aus Ruhegeldbezügen.

    In vielen Fällen haben Gerichte diese Treuhänder als nicht unabhängig eingestuft und den klagenden Verbrauchern erhebliche Beträge zugesprochen. Nach Presseveröffentlichungen ergingen bereits Urteile gegen die Axa und die DKV.

    Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte hat gegen weitere Krankenversicherer Klage eingereicht und bereitet weitere Klagen vor.

    Versagen der staatlichen Aufsichtsbehörden?

    Eigentlich hätte die Tatsache, dass die Treuhänder fast wie Angestellte von den Versicherungsunternehmen alimentiert wurden, der Aufsichtsbehörde BaFin auffallen müssen.

    Für schätzungsweise 40 Krankenversicherer gibt es in ganz Deutschland nur 16 Treuhänder, die die Beitragserhöhungen angeblich kontrollieren. Schon alleine diese Tatsache hätte der BaFin auffallen müssen. Tatsache ist, dass es in den vergangenen Jahren bei insgesamt 66 Überprüfungen der einzelnen Treuhänder durch die BaFin nur eine einzige Ablehnung gab. Das entspricht einer Ablehnungsquote von 1,5 %.

    Die BaFin hat nicht darauf geachtet, wie viel die Treuhänder verdienen und wie hoch der Anteil der Einnahmen an den Gesamteinnahmen ist, obwohl dies Indizien für eine Abhängigkeit des Treuhänders sein können.

    Urteile

    Good News: Mittlerweile gibt es schätzungsweise 25 Urteile, aufgrund derer Versicherungsnehmer Beiträge zurückerhielten.

    Rechtsschutzversicherung

    In der Regel muss eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines solchen Rechtsstreits übernehmen. Wir raten Ihnen, fragen Sie nicht selbst nach bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir machen das für Sie kostenlos. Denn die Rechtsschutzversicherung möchte einen Schadensfall gerne ablehnen und wird Sie deshalb nicht optimal beraten. Wir wissen genau worauf es ankommt und begründen die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung optimal. Für eine Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung benötigen wir nur die Prämienerhöhungen der letzten Jahre.

    Gerne können Sie uns die Unterlagen per E-Mail, per Fax 07033 / 69 23 119 oder per Post zusenden. Sie können auch die Upload-Funktion auf unserem Kontaktformular nutzen.