Berufsunfähigkeit bei Psyche

Berufsunfähig aufgrund einer psychischen Krankheit? Hier lesen Sie, wie Sie Ihre Ansprüche richtig durchsetzen können!

Wir vertreten Versicherte bundesweit

Wie Ansprüche bei der Berufsunfähigkeitsversicherung richtig durchsetzen?

Die Leistungsfälle wegen psychischen Erkrankungen sind mit einem Drittel der häufigste Grund für einen Antrag auf Berufsunfähigkeit. Nach einer Untersuchung der eigenen Leistungsfälle der viertgrößten Berufsunfähigkeitsversicherung (Debeka) waren sogar in 45,4% aller Anträge.

Bei psychischen Störungen prüfen die Versicherer besonders genau. Die Berufsunfähigkeitsversicherungen prüfen dabei sowohl die Erkrankung der Psyche selbst ganz genau als auch die Frage ob Vorerkrankungen im Antrag verschwiegen wurden. Sehr genau wird auch die Auswirkungen auf den Beruf geprüft.

Welche psychischen Erkrankungen führen zu Berufsunfähigkeit?

Grundsätzlich kann jede psychische Erkrankung oder Belastungsstörung nach Unfall zu einem Leistungsfall führen.

Depression

Der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit sind Depressionen. Mediziner gehen davon aus, dass ca. 70% aller Depressionen vorübergehend sind. Schätzungsweise 30% der Depressionen werden chronisch, also zu einer dauerhaften Erkrankung. Da die Erkrankung also bei 70% vorübergehend ist, prüfen die Versicherer ganz genau, wie schwer die Depression ist und ob sie den Grad einer nur vorübergehenden Krankheit übersteigt.

 

Der Schweregrad wird unterschieden nach

leichte Depression

alleine keine Chance auf Berufsunfähigkeit, nur mit zusätzlichen Diagnosen

 

mittelschwere Depression

Berufsunfähigkeit möglich, wird leichter bei weiteren Diagnosen

 

schwere Depression

Berufsunfähigkeit gegeben

 

Ob mindestens eine mittelschwere Depression vorliegt, entscheidet der behandelnde Arzt und der Gutachter.

Bei psychischen Erkrankungen ist es also wichtig, dass Sie sich mit dem Ablauf der Begutachtung vertraut machen:

Wie geht ein Gutachter vor?

Viele Versicherten sind unsicher, wie so eine Begutachtung abläuft.

Hier finden Sie einige Informationen und Tipps:

Ist der Gutachter auch der richtige Facharzt für psychische Erkrankungen?

Ein Gutachter ist immer ein Facharzt. Selbstverständlich muss es sich auch um den richtigen Facharzt handeln. Bei psychischen Erkrankungen muss es ein Facharzt für „Psychiatrie und Psychotherapie“ oder ein Facharzt für „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ sein. Geeignet kann auch ein Neurologe, denn in der Vergangenheit wurden Fachärzte für Neurologie auch in Psychiatrie ausgebildet. 

Die Mittel des Gutachters: Das Gespräch und die Testverfahren

Gutachter verwenden fast immer auch testpsychologische Verfahren. Dabei wird beispielsweise die Konzentrationsfähigkeit getestet.

Immer gibt es aber ein längeres Gespräch mit dem Gutachter. Dabei fragt der Gutachter die Symptome ab und auch wieweit der Versicherte im Alltagsleben eingeschränkt ist.

Selbstverständlich muss der Versicherte wahrheitsgemäße Angaben machen. Übertreibungen oder ein Vortäuschen kommt führt dann oft zur Bewertung des Gutachter als „intentionale Verzerrung“ oder auch „Aggravation“, was schlichtweg Vortäuschen heißt.  Das bedeutet dann meistens den Ausschluss der BU-Rente.

 

Keinen falschen Ehrgeiz entwickeln!

Auf der anderen Seite sollten Sie aber in dem Gespräch aber auch keinen falschen Ehrgeiz entwickeln und sich gesünder darstellen, als sie tatsächlich sind. Schildern Sie also tatsächlich Ihre Schwierigkeit im Alltag, was Sie eingeschränkt und was Sie gar nicht mehr übernehmen können. Der Gutachter wird dabei unter anderem fragen, wie weit Sie Ihren Haushalt alleine bewältigen können und wie sich Ihre sozialen Kontakte entwickelt haben. Auch nach Hobbies wird häufig gefragt.

 

Untersuchung des Blutes – auch wegen Einnahme von Medikamenten

Beachten Sie auch, dass der Gutachter im Rahmen der Untersuchung auch Blut abnehmen wird. Mit der Blutanalyse kann der Gutachter dann feststellen, ob Sie Medikamente nehmen und ob Sie die Medikamente auch in der ärztlich angeordnete Menge und Häufigkeit einnehmen.

Noch ausführlichere Informationen zum Gutachten finden Sie hier.

Informieren Sie sich sicherheitshalber in einer Erstberatung

 

Weitere psychische Erkrankungen mit Chancen auf Berufsunfähigkeits-Rente:

(Die meisten Erkrankungen hat die Kanzlei Dawood schon selbst geprüft bzw. Kranke vertreten und beraten)

Anpassungsstörung

Alleine meist nicht, in Verbindung mit weiteren Diagnosen

Autismus / Asperger Syndrom

je nach Schwere der Krankheit möglich

ADS / ADHS

Möglich, je nach Schwere der Erkrankung

Angststörungen / Panikstörung:

Je nach Schwere und Beruf möglich,
Beispiel: starke Flugangst bei Stewardess

Borderline-Syndrom

je nach Schwere der Erkrankung

Bipolare Störung

häufig berufsunfähig

Burn-Out

je nach Ausgestaltung und Symptomen, meist in Verbindung mit weiteren Diagnosen sind BU-Leistungen möglich

Post-traumatische Belastungsstörung (PTBS)

häufig Folge von Unfällen,

BU-Rente ist möglich,

ob eine BU-Versicherung Leistungen erbringt hängt vom Einzelfall (Schwere und Dauer der Symptome, Kombination mit weiteren Diagnosen)

Wochenbettdepression

Berufsunfähig auf Dauer dann, wenn Sie in eine „normale“ Depression übergeht

Schizophrenie

erstaunlicherweise gar nicht so selten, schätzungsweise 0,5 bis 1 % aller Menschen erkranken mindestens einmal im Laufe des Lebens an Schizophrenie

Berufsunfähigkeit hängt von der Dauer und Häufigkeit der Krankheitsphasen ab

Zwangsstörung

oft berufsunfähig, hängt aber auch von der Schwere ab

Gerne besprechen wir mit Ihnen im Rahmen einer Erstberatung, ob Ihre psychische Erkrankung für einen Leistungsfall bzw. für eine BU-Rente ausreichend ist.

 

In den meisten Fällen ist die Erstberatung kostenlos. Informieren Sie sich unverbindlich

Wie kann ich Ansprüche erfolgreich bei psychischen Depressionen durchsetzen?

Die Frage, die allen Versicherten in einer solchen Situation unter den Nägeln brennt ist einfach:

Zahlt meine Versicherung auch bei psychischen Erkrankungen?

Eines lässt sich mit Sicherheit sagen: Bei guter Vorbereitung steigen die Chancen erheblich.

 Die besten Chancen: Vor Antrag anwaltlich beraten lassen

Entgegen der häufigen Meinung muss eine anwaltliche Beratung gar nicht so teuer sein.

Die Kanzlei Dawood geht nach einem bewährten Schema vor:

1. Der Versicherte fordert bei seiner BU-Versicherung den Fragebogen für einen Antrag an.

2. Der Versicherte füllt den Antrag / Fragebogen erstmal alleine aus und schickt uns dann seinen ersten Entwurf.

3.Dann kann zeitsparend in einem Telefonat die notwendigen Änderungen besprochen werden und welche Atteste und Anlagen sinnvollerweise als Anlage beigefügt werden.

4. Den weiteren Schriftverkehr erledigt der Versicherte dann selbst, auf Wunsch mit Beratung durch uns.

5. Wir rechnen kostengünstig pro Stunde ab, das ist ein günstiges Verfahren für den Versicherten. Bei sehr guter Zuarbeit muss der Versicherte nur eine Anwaltsstunde bezahlen. Wir beraten Sie auf Wunsch auch, ob Sie noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen können.

6. Mehr ist möglich:

Sie möchten sich ganz auf Ihre Heilung konzentrieren? Wir können auch den gesamten Schriftverkehr für Sie übernehmen. Das spart Ihnen Zeit und Nerven und gibt Ihnen noch mehr Sicherheit.

7. Schutz vor Anfechtung: Wenn ihr Vertrag noch keine 10 Jahre alt ist, können wir Sie mit einer Beratung vor dem Risiko der Anfechtung/Rücktritt der Versicherung schützen

Zu spät? Berufsunfähigkeitsversicherung hat schon abgelehnt? Wie komme ich doch noch zu der BU-Rente?

Auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung schon abgelehnt hat, lohnt sich eine erste Prüfung in jedem Fall, ob die Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.

In der anwaltlichen Praxis erleben wir bei psychischen Erkrankungen meistens drei Ablehnungsgründe:

kein geeigneter Nachweis der Erkrankung

Das ist eine Standard-Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherungen:

Die Erkrankung sei nicht ausreichen nachgewiesen.

 Teilweise ist die Ablehnung nachvollziehbar.

Es kommt gar nicht so selten vor, dass ein Antrag auf BU nur mit einem Attest des Hausarztes gemacht wird.

Tipp der Kanzlei Dawood:

Möglichst viele therapeutische Maßnahmen, wie z.B. Reha oder wöchentliche Therapiesitzungen wahrnehmen und der Berufsunfähigkeitsversicherung nachweisen.

Gehen Sie unbedingt zum Facharzt !

In einem solchen Fall berät die Kanzlei Dawood, dass in jedem Fall ein Attest eines Facharztes beigefügt werden sollte mit einer Diagnose und noch besser einer kurzen Angabe, welche therapeutischen Maßnahmen bereits gemacht worden sind und ob und welche Medikamente eingenommen werden. Die Chancen erhöhen sich, wenn eine Reha in einer Klinik belegt werden kann und auch schon eine regelmäßige Therapie bei einem Facharzt oder einem Psychologen.

Es kommt aber auch oft vor, dass der Versicherer ausreichende ärztliche Atteste vorliegen hat und dann trotzdem abgelehnt wird mit dem Argument „die Erkrankung ist nicht ausreichend nachgewiesen“.

In einem solchen Fall hilft nur anwaltliche Unterstützung.

BU-Grad nicht erreicht

Eine Standard-Begründung der Berufsunfähigkeitsversicherungen ist, in Bezug auf den Beruf des Versicherten sei der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht.

Hier hilft es den Beruf so genau wie möglich zu beschreiben.

Denn es kommt bei der Frage der Berufsunfähigkeit auf die genaue Beschreibung des Berufes an. So kann ein Zimmermann beratend in einem Baumarkt tätig sein oder bei jedem Wind und Wetter auf Baustellen bis zu 100 kg heben und tragen.

Das Beispiel macht es klar, da besteht ein himmelweiter Unterschied. Und kann bei der Frage BU-Rente oder nicht entscheidend sein.

Tipp der Kanzlei Dawood:

Beschreiben Sie Ihren Beruf im Leistungs-Antrag / Fragebogen so ausführlich wie möglich. Benützen Sie dazu Extra-Seiten, die Sie als Anlage beifügen.

Sie können das auch noch nachträglich der Versicherung übersenden.

Gerne weitere Tipps bei einer Erstberatung hier.

Gutachten kommt zum Ergebnis, keine ausreichende Berufsunfähigkeit

Manche Versicherer geben immer bei psychischen Erkrankungen ein Gutachten in Auftrag.

Sehr häufig lautet das Ergebnis, dass der erforderliche Grad der BU von 50% nicht erreicht ist.

Auch hier hilft meisten nur ein Anwalt weiter.

Die Kanzlei Dawood setzt sich dann kritisch mit dem Gutachten auseinander und weist auf die angreifbaren Punkte des Gutachtens hin.

Weitere wertvolle Tipps wie sie mit einer Ablehnung umgehen, erhalten Sie hier