Erfolg für Verbraucher – nahezu 20 Urteile gegen die AXA Krankenversicherung AG
Nach Schätzungen von Herrn Rechtsanwalt Dr. Knut Pilz sind zwischenzeitlich bis zu 20 Urteile gegen die AXA Krankenversicherung AG ergangen. Aufgrund dieser Urteile erhielten die Versicherungsnehmer zu Unrecht gezahlte Prämienerhöhungen zurück. Da die Krankenversicherung Berufung gegen die Urteile eingelegt hat, sind diese noch nicht rechtskräftig. Dennoch sind sie als Erfolg für die Versicherungsnehmer zu werten.
Urteil vor dem Landgericht Kleve
Das LG Kleve hat am 21.06.2018 ein weiteres Urteil gegen eine Krankenversicherung erlassen. Bei dieser Krankenversicherung handelt es sich vermutlich ebenfalls um die AXA.
Dieses Urteil ist unseren Recherchen zufolge bisher nur in der Datenbank des Beck-Verlages veröffentlicht worden. Die konkrete Krankenversicherung wurde im Urteil nicht benannt. Doch im Tatbestand des Urteils, in welchem das Gericht die Tatsachen des Verfahrens kurz zusammenfasst, wurde der Tarif „Vital 250“ genannt. Nach Internetrecherche stellte sich heraus, dass ein Krankenversicherungstarif der AXA so heißt.
Durch das LG Kleve wurde festgestellt, dass die Prämienerhöhungen nicht wirksam sind, da der Treuhänder nicht unabhängig war. Dieser hatte über seine Treuhändertätigkeit hinaus einen Anstellungs- oder Dienstvertrag bei der Krankenversicherung und war im Rahmen dieses Vertrages weisungsgebunden gegenüber der Krankenversicherung.
Ein Grund für die Einführung eines unabhängigen Treuhänders, der seine Zustimmung zu einer Prämienerhöhung geben muss, ist, zu verhindern, dass die Krankenversicherung die Interessen der Versicherungsnehmer nicht genügend berücksichtigt.
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Falls auch Sie privat Krankenversichert sind, prüfen wir für Sie gerne kostenlos, welche Ansprüche in welcher Höhe bei Ihnen möglich wären.
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