Unzufrieden mit dem Rückkaufswert der Lebensversicherung?

04.07.2018Lebensversicherung Rürup

Sie haben Ihre Lebensversicherung gekündigt und nur einen kleinen Teil Ihrer einbezahlten Prämien zurückerhalten?

Oder war der Rückkaufswert viel geringer als von der Lebensversicherung versprochen?

Es hat sich nun herausgestellt, dass ein Großteil der Lebensversicherungen zulasten der Versicherungsnehmer falsch rechnen.

Es gibt ein Lebensversicherungsunternehmen, das in seinen Vertragsunterlagen angibt, dass die Vertragsleistungen, die im Versicherungsschein genannt sind, mit dem Zinssatz von 4 % berechnet worden sind. Nachdem ein unabhängiger Versicherungsmathematiker diese Aussage überprüft hat, stellte sich heraus, dass diese Berechnung nicht korrekt ist. Es wurde wohl nur mit einem Zinssatz von 3,5 % gerechnet. 

Auch bei der Überprüfung von Rückkaufswerten stellte sich heraus, dass zum Nachteil der Verbraucher falsch gerechnet wird.

Ein Grund für die falschen Berechnungen ist in vielen Fällen eine fehlerhafte Software. Es wird aber weiterhin mit dieser gearbeitet. Eine Umstellung auf eine neue Software würde mehrere Millionen Euro kosten. Darum wird die alte weiterhin benutzt. In der Hoffnung, dass sich kaum Verbraucher gegen diese Fehlerhaftigkeit wehren.

Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte arbeitet mit Herrn Prof. Dr. Schade zusammen, um die ausgezahlten Rückkaufswerte zu prüfen. Er ist einer der wenigen unabhängigen Versicherungsmathematiker in Deutschland. Und Herr Prof. Dr. Schade ist einer der wenigen, der offen über dieses Problem spricht. Er kann diese Missstände auch durch Berechnungen beweisen. Selbst einem auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt ist es ohne die Hilfe eines Versicherungsmathematikers nahezu  nicht möglich, die fehlerhaften Berechnungen zu beweisen.

Senden Sie uns Ihre Lebensversicherungsunterlagen zu. In einem ersten Schritt prüfen wir kostenlos, welche Ansprüche Ihnen zustehen. 

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