Treuhänderstreit – Pressemitteilung des BGH zum anstehenden Gerichtstermin

30.11.2018Krankenversicherung, Allgemeine Rechtsgebiete, Zivilrecht

Worum geht es im Treuhänderstreit?

Der BGH hat in einer eigenen Pressemitteilung mitgeteilt, dass im Treuhänderstreit um die Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung ein erster Verhandlungstermin auf den 19.12.2018 um 09:00 Uhr bestimmt wurde (Aktenzeichen des BGH IV ZR 255/17).

Der Rechtsstreit begann mit einem für den klagenden Verbraucher erfolgreichen Urteil des AG Potsdam zum Aktenzeichen 29 C 122/16. Die AXA Krankenversicherung legte gegen dieses Urteil beim LG Potsdam Berufung ein. Erfreulicherweise hat das LG Potsdam das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

Das Landgericht Potsdam (AZ. 6 S 80/16) hat das Urteil des AG Potsdam vollumfänglich bestätigt. Da es sich aber um noch ungeklärte Rechtsfragen handelt, hat das LG Potsdam die Revision zum höchsten deutschen Zivilgericht, zum BGH, zugelassen.

Der Kläger wendet sich gegen Beitragserhöhungen der Jahre 2012 und 2013. Er behauptet, die Beitragserhöhungen seien unrechtmäßig erfolgt und daher von der privaten Krankenversicherung zurückzuzahlen. Dies begründet der Kläger damit, dass der von der privaten Krankenversicherung bestellte Treuhänder nicht unabhängig war.

Die vollständige Pressemitteilung des BGH können Sie hier nachlesen.

Ist bereits dieses Jahr eine Entscheidung des BGH zu erwarten?

Am 19.12.2018 wird beim BGH jedoch nur mündlich verhandelt. Das bedeutet, dass sowohl die Klägerseite (mit dem klagenden Verbraucher) als auch die Anwälte des AXA Krankenversicherungsunternehmens an diesem Tag sprechen werden und ihre Argumente vorbringen. Eine Entscheidung an diesem Tag wird der BGH jedoch nicht fällen und auch nicht bekannt geben.

Eine Entscheidung des BGH im Treuhänderstreit wird erst später veröffentlicht werden. Normalerweise ist es beim BGH so, dass am Tag der Herausgabe der Entscheidung eine kurze Pressemitteilung des BGH veröffentlicht wird. Das ausführliche Urteil mit einer umfangreichen Begründung wird dann in der Regel auch erst einige Wochen nach Herausgabe der Pressemitteilung veröffentlicht.

Erst wenn das Urteil in vollem Umfang veröffentlicht ist, können die Folgen und die Auswirkungen des Urteils des BGH  exakt analysiert werden.

Eines steht jedoch schon jetzt fest:

Der Treuhänderstreit wird damit nicht beendet sein. Beim Treuhänderstreit beruft sich der klagende Verbraucher (sofern er einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragt hat) nicht nur auf die fehlende Unabhängigkeit des Treuhänders. Sondern auch auf eine Unwirksamkeit der Prämienerhöhungen. Da in der Regel die Prämienerhöhungsschreiben der Krankenversicherungsunternehmen nicht ordnungsgemäß begründet worden sind. Ob dies auch zu einer Rückforderungsmöglichkeit der Prämienerhöhungen führt, ist in der Rechtsprechung und der juristischen Literatur umstritten.

Fest steht jedoch bereits jetzt, dass der BGH in dem Verfahren, dass am 19.12.2018 verhandelt wird, hierzu keine Stellungnahme abgeben wird. Bei dem jetzigen Verfahren vor dem BGH spielt dieser Gesichtspunkt nämlich keine Rolle. Das bedeutet, selbst wenn der BGH in diesem Verfahren die Klage abweisen sollte, besteht dennoch nach wie vor die Möglichkeit die Prämienerhöhungen zurückzufordern. Unter dem Gesichtspunkt der fehlerhaften Begründung der Beitragserhöhungen.

ÜBER UNS

Wir kämpfen für Ihr Recht und holen Ihr Geld zurück!
Die Kanzlei Dawood ist seit 2009 erfahren im Bereich Versicherungsrecht.

» MEHR ÜBER UNS