Absurde Rentenversicherungen

26.11.2018Lebensversicherung Rürup, Allgemeine Rechtsgebiete

Versicherungsgesellschaften kommen teilweise auf absurde Vertragskonstruktionen bei Renten- oder Lebensversicherungen.

Die Beiträge steigen – doch die Versicherungssumme sinkt

Es ist beispielsweise nicht unüblich, dass die Versicherungssumme (die Summe, die im Todesfall oder im Fall einer Berufsunfähigkeit ausbezahlt wird) nach der vertraglichen Gestaltung mit der Zeit sinkt.

Es gibt Vertragskonstellationen, in denen im letzten Jahr der Vertragslaufzeit im Todesfall nur noch eine Auszahlung von 10 % der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme ausbezahlt wird. Wer dabei denkt, die Beitragszahlungen würden sich reduzieren, irrt sich.

Bei einer Verringerung der Versicherungsleistung auf nur noch 10 % der ursprünglichen Versicherungssumme, soll der Versicherungsnehmer aber das doppelte der Prämie in Bezug auf die Anfangszeit bezahlen.

Achtung bei günstiger Anfangsprämie!

Solche Tricks treten vor allem bei Versicherungen auf, die mit einer äußert günstigen Anfangsprämie werben.

Richtig ist zwar, dass die Anfangsprämie, also die Beitragszahlung am Anfang, äußerst niedrig ist, geringer als bei der Konkurrenz. Verschwiegen wird jedoch, dass dies mit äußerst fragwürdigen Tricks erkauft wird. Das fiese dabei ist, der Kunde hat hiervon keine Kenntnis, wenn er das Angebot von der Versicherung erhält.

Die stetig fallende Versicherungssumme ergibt sich erst bei Zusendung der Police. Mit Zusendung der Police (Versicherungsschein) ist der Vertrag jedoch bereits geschlossen und die allerwenigsten privaten Verbraucher werden sich nach Vertragsschluss noch gegen unfaire Vertragsgestaltungen wehren. Darüber hinaus wird dies einem großen Teil der Versicherungsnehmer, gar nicht auffallen. Da diese den Versicherungsschein gar nicht genau unter die Lupe nehmen.

Sind auch Sie betroffen?

Falls Sie eine solche Vertragsgestaltung (sinkende Versicherungssumme im Lauf der Zeit) in Ihrem Vertrag entdecken, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.

Im Wege einer kostenfreien Erstberatung klären wir, ob es sich bei Ihrer Vertragsgestaltung um einen Vertrag mit fragwürdigen Tricks handelt.

Auch nachträglich noch aussteigen

Es gibt eine Möglichkeit aus diesem Vertrag auch nachträglich noch auszusteigen. Auf eine solche sinkende Versicherungsleistung muss sowohl der Versicherungsmakler, als auch der Versicherungsvermittler hinweisen. Unterlässt er diesen Hinweis, ist es möglich, indem man sich auf die Falschberatung stützt, sich von dem Versicherungsvertrag nachträglich wieder zu befreien.

In letzter Zeit gab es eine erfreuliche Tendenz in der Rechtsprechung. Die Rechtsprechung hat die Beratungshaftung von Versicherungen und Versicherungsvermittlern verschärft.

Sofern Sie für Ihren Vertrag eine solche kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen möchten, senden Sie uns einfach Ihre Vertragsunterlagen zu.

 

ÜBER UNS

Wir kämpfen für Ihr Recht und holen Ihr Geld zurück!
Die Kanzlei Dawood ist seit 2009 erfahren im Bereich Versicherungsrecht.

» MEHR ÜBER UNS