Rürup-Verträge zu Geld machen

04.06.2019Lebensversicherung Rürup

Trotz der Unkündbarkeit eines Rürup-Vertrages gibt es Möglichkeiten, das einbezahlte Geld vorzeitig zurückzubekommen.

Viele Selbstständige und auch angestellte Arbeitnehmer wurden mit dem Versprechen von Steuervorteilen zum Abschluss von Rürup-Verträgen (teilweise auch Basis-Rente genannt) überredet.

Der Großteil der Rürup-Kunden ist unzufrieden, da die Kosten einen erheblichen Teil der Prämienzahlungen auffressen.

Auch sonst weisen die Verträge eine Reihe von Nachteilen auf:

  • keine Kapitalauszahlung möglich,
  • Rentenbeginn frühestens mit 62 Jahren,
  • keine Kündigung möglich.
  • Bei Tod vor Rentenbeginn erhalten die Erben in der Regel nichts, das gesamte eingezahlte Kapital ist weg.
  • Das Gleiche gilt bei frühem Tod nach Rentenbeginn, in der Regel ist das eingezahlte Kapital dann weg.
  • Bei fondsgebundenen Versicherungen gibt es ein erhebliches Verlustrisiko.

Dennoch gibt es einen Weg, sich von den unliebsamen Verträgen zu lösen und das Kapital zurückzuerhalten.

Zwei Möglichkeiten gibt es dafür:

  1. Rückabwicklung des Vertrages wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung,
  2. Rückabwicklung wegen fehlender Aufklärung über die o. g. Risiken.

Bei der Rückabwicklung des Vertrages muss der Versicherer alle vom Versicherungsnehmer geleisteten Prämienzahlungen zurückerstatten.

Alle Rürup-Verträge können auf Rückabwicklung überprüft werden.

Für eine Rückabwicklung kommen alle Rürup-Verträge in Betracht, ab dem Jahr 2005 bis jetzt. Ob es sich um eine fondsgebundene oder kapitalbildende Lebensversicherung handelt, spielt keine Rolle.

Es empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die dann das Kostenrisiko übernimmt.

Die Möglichkeit einer Rückabwicklung gilt nicht nur für Rürup-Verträge:

Alle Lebens- und Rentenversicherungen, die im Zeitraum von 1991 bis heute abgeschlossen wurden, können auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung geprüft werden.

Unsere Kanzlei ist seit über 10 Jahren erfolgreich mit der Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen. Dabei wurden erfolgreiche Urteile vor vielen Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof und sogar vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten.

Gerne prüfen wir unverbindlich Ihre Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit. Sie können uns hierzu telefonisch kontaktieren, uns eine E-Mail schreiben oder unser Kontaktformular nutzen.

Eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten nehmen wir in der Regel kostenlos vor.

 

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