Betriebsrentenkürzungen bei den Pensionskassen

04.06.2019Versicherungsrecht, Allgemeine Rechtsgebiete, Betriebliche Altersvorsorge

Die andauernde Niedrigzinsphase hat ein weiteres Opfer gefordert.

Ein Drittel der Pensionskassen stehen wegen angekündigter Kürzungen der Betriebsrentenzahlungen unter verschärfter Beobachtung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Um welche Kassen es sich handelt, ist nicht bekannt.

Gerade die Altverträge machen den Pensionskassen zu schaffen. Hier wurden einst hohe Zinsen garantiert, die nunmehr mit Ach und Krach gehalten werden müssen. Auch die zunehmend steigende Lebenserwartung erschwert die Lage der Versicherer. Da die Versicherten länger leben, müssen Renten über einen längeren Zeitraum gezahlt werden.

Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV)?

Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Anspruch darauf, einen Teil ihrer Lohn- oder Gehaltszahlung in Form von Entgeltumwandlung in einer betrieblichen Altersversorgung anzulegen. Das schließt auch geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Angestellte in einem befristeten Arbeitsverhältnis mit ein. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet sich an der Alterssicherung seiner Arbeitnehmer zu beteiligen. Allerdings haftet er für diese Versorgung und muss sie auch finanzieren.

Die betriebliche Altersvorsorge versorgt bei Invalidität, im Alter und im Todesfall. Es gibt mehrere Möglichkeiten für die betriebliche Altersversorgung in Form von Direktversicherern, Pensionsfonds und Pensionskassen. Die Pensionskassen sind ebenso wie die Direktversicherer rechtlich eigenständige Unternehmen und werden von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen.

Wie funktioniert eine Pensionskasse?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen einen Teil des Arbeitslohns an die Pensionskasse, diese legt das Geld verzinslich an und garantiert dem Arbeitnehmer eine lebenslang auszuzahlende Rentenzahlung. Derzeit gibt es laut BaFin 137 dieser Pensionskassen, die insgesamt circa 165 Milliarden Euro in Kapitalanlagen für heutige und zukünftige Betriebsrentenzahlungen verwalten.

Eigentlich sind im Falle einer Leistungskürzung durch die Pensionskasse die Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz zwischen versprochener Leistung und gezahlter Leistung zu bezahlen. Allerdings gibt es einige Pensionskassen bei denen viele verschiedene Arbeitgeber Mitglied sind, sowie Kassen bei denen der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist oder gar nicht mehr existiert. Diese Kassen haben wohl die größten Probleme.

Es sind bereits zwei Fälle bekannt, in denen die Arbeitgeber ihre Pensionskassen an den Abwicklungsspezialisten Frankfurter Leben verkauft haben, die Pro BAV der Axa und die Prudentia, die Betriebsrenten von C&A-Mitarbeitern verwaltet.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat diesbezüglich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Inhalt dieser Kleinen Anfrage ist unter anderem, um welche Kassen es sich handelt, wie viele Versicherte die einzelnen Kassen betreuen und wie viele Menschen mit einer Kürzung ihrer Betriebsrente rechnen müssen.

 

 

 

ÜBER UNS

Wir kämpfen für Ihr Recht und holen Ihr Geld zurück!
Die Kanzlei Dawood ist seit 2009 erfahren im Bereich Versicherungsrecht.

» MEHR ÜBER UNS