Berlinische Lebensversicherung AG – Belehrung fehlerhaft

28.05.2019Lebensversicherung Rürup, Allgemeine Rechtsgebiete

Auch bei bereits gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen: durch Widerspruch noch erhebliche Nachzahlungenmöglich

Unserer Kanzlei wurde ein Versicherungsvertrag der Berlinische Lebensversicherung AG, die mittlerweile unter Athora Lebensversicherung firmiert, zur Prüfung vorgelegt.

Der Versicherungsschein wurde am 06.05.2004 von der Berlinische Lebensversicherung AG ausgestellt. Die Widerspruchsbelehrung auf der zweiten Seite des Versicherungsscheins lautet wie folgt:

 

Diese Belehrung ist eindeutig fehlerhaft.

Der Versicherungsnehmer wird darüber belehrt, dass er „schriftlich widersprechen“ kann. Seit dem 01.08.2001 war der Versicherungsnehmer jedoch darauf hinzuweisen, dass der Widerspruch in Textform erfolgen kann. Der Gesetzgeber wollte so den Versicherungsnehmer die Möglichkeit einräumen, den Widerspruch auch per E-Mail erklären zu können. Die Schriftform erfordert nämlich die eigenhändige Unterschrift, wohingegen die Textform nur eine lesbare Erklärung ohne eigenhändige Unterschrift erfordert.

Es liegt uns noch ein weiterer Versicherungsschein der Berlinischen Lebensversicherung vor, der am 27.12.2004 ausgestellt wurde. Hier hat das Versicherungsunternehmen korrekt über einen Widerspruch in Textform belehrt. Es ist also davon auszugehen, dass die Widerspruchsbelehrungen der Berlinischen Lebensversicherung in Versicherungsscheinen mit einem Ausstellungsdatum im Zeitraum vom 01.08.2001 bis ins Jahr 2004 fehlerhaft waren.

Unverbindliche und kostenlose Überprüfung Ihrer Vertragsunterlagen

Wir können auf die Erfahrung aus circa 2.500 bearbeiteten Fällen zurückgreifen. In vielen Angelegenheiten konnten wir für unsere Mandanten durch einen Widerspruch erhebliche Nachzahlungen realisieren. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir anhand Ihrer Versicherungsunterlagen die Erfolgsaussichten für einen Widerspruch.

Selbst wenn der Versicherungsvertrag schon vor Jahren gekündigt wurde, ist ein Widerspruch in vielen Fällen noch möglich.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, übersenden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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