Private Krankenversicherungen: Fordern Sie Ihr Geld zurück

13.04.2018Krankenversicherung, Beitragsrückerstattung PKV

„Wes Brot ich ess‘, des Lied ich sing.“

Prämienerhöhungen von Krankenversicherungen nicht wirksam – Rückforderungen in fünfstelliger Höhe

Die Erhöhungen der privaten Krankenkassen wurden bisher von den Versicherungsnehmern hingenommen. Dies könnte sich nun ändern. Die Erhöhung der Beiträge ist nur dann ordnungsgemäß, wenn der Treuhänder, der seine Zustimmung zu der Erhöhung gab, unabhängig ist.

Durch die Unabhängigkeit soll sichergestellt werden, dass die Interessen der Versichertengemeinschaft durch den Treuhänder gegenüber den Versicherungen beachtet werden.

Wenn der Treuhänder durch die Versicherung bezahlt wird, ist die Unabhängigkeit fraglich. Dass der Treuhänder von der Versicherung eine Vergütung erhält ist legitim. Dies kann aber dann problematisch werden, wenn der Großteil des Einkommens des Treuhänders aus eben dieser Vergütung besteht. Ebenso, wenn er zusätzlich in einer anderen Art mit dem Versicherungsunternehmen verbunden ist.

Das AG Potsdam hat dies am 18.10.2016 (Aktenzeichen 29 C 122/16) entschieden. Später wurde dies in der Berufungsinstanz durch das LG Potsdam auch noch anerkannt (Aktenzeichen 6 S 80/16). Aktuell befindet sich dieses Verfahren vor dem BGH.  Es wird jedoch erwartet, dass der BGH die Entscheidung bestätigt. Bereits in anderen versicherungsrechtlichen Verfahren hat der BGH entschieden, dass der Treuhänder unabhängig sein muss. Die entsprechenden Erhöhungen sind unwirksam, sofern dem Treuhänder keine Unabhängigkeit nachgewiesen werden kann.

Bisher gehen die Gerichte beispielsweise bei der AXA davon aus, dass die Unabhängigkeit des Treuhänders nicht gegeben ist.

Das heißt: Der Kunde kann rückwirkend die zu viel gezahlten Prämienerhöhungen der letzten zehn Jahre zurückfordern. Zusätzlich können die Zinsen, die die Krankenversicherung durch diese Beiträge erwirtschaften konnte, verlangt werden.

Es wird vermutet, dass fast alle privaten Krankenversicherungen von diesem Problem betroffen sein könnten.

Besitzen auch Sie eine private Krankenversicherung, welche in den letzten Jahren die Beiträge erhöht hat?
Wir empfehlen Ihnen, bei einem Spezialisten oder Fachanwalt für Versicherungsrecht ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte bietet eine kostenlose Ersteinschätzung und Anspruchsberechnung an. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, holen wir auch gerne kostenlos eine Deckungszusage ein.

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