Private Krankenkassen erhöhen unrechtmäßig ihre Beiträge – sind auch Sie betroffen?

19.04.2018Krankenversicherung, Beitragsrückerstattung PKV

Unrechtmäßige Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung – Geld zurück!

Was hat es mit dem Treuhänderstreit der privaten Krankenkassen auf sich?

Es geht es um…

… die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen.

Erhöht die Krankenkasse Ihre Beiträge, bedarf es der Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Der Versicherte muss ordnungsgemäß einen Monat im Voraus schriftlich über den Grund der Beitragserhöhung informiert werden. Mit zusätzlicher Mitteilung des Namens und der Anschrift des Treuhänders.

In der aktuellen Rechtssprechung hat sich herausgestellt, dass diese Beitragserhöhungen, vor allem die der AXA, sich als unwirksam herausgestellt haben. Inzwischen konnten schon einige Versicherungsnehmer diese Prämienerhöhungen einklagen und erfolgreich Ansprüche auf Rückzahlungen (bis zu mehreren 10.000,00 €) gelten machten.

Wie ist dies möglich?

Es gibt mehrere Punkte um Rückforderungen geltend machen zu können:

  • der Treuhänder war nicht unabhängig.
  • eine vollständige Begründung der Prämienerhöhung an der Versicherten  wurde nicht mitgeteilt.

Werden Rückforderungen ausbezahlt, muss zusätzlich die Krankenkasse den zurückgeforderten Betrag an den Krankenversicherten verzinsen.

Welchen Zeitraum betrifft dies?

Für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren können Beitragserhöhungen zurückverlangt werden, wenn die Versicherung nicht nachweisen kann, dass der Treuhänder unabhängig war.

Welches Risiko hat der Versicherungsnehmer – Kündigung möglich?

Es besteht kein Risiko, dass die Krankenkasse dem Versicherungsnehmer kündigen kann.

Eine Kündigung kann und darf nur erfolgen, wenn eine schwere Vertragsverletzung besteht. Bei Beitragsrückforderung besteht hierbei KEINE Gefahr einer außerordentlichen Kündigung.

Wir unterstützen Sie gerne!

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über E-Mail.

Wir prüfen gerne kostenlos und unverbindlich ob eine Rückforderung für Sie möglich ist.

Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernehmen wir auch kostenlos die Anfrage einer Deckungszusage, die in der Regel von dieser übernommen wird.

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