Ihre private Krankenversicherung hat die Beiträge erhöht? So können Sie sich wehren!

17.05.2018Krankenversicherung, Beitragsrückerstattung PKV

Wie Sie sich gegen eine Beitragserhöhung Ihrer privaten Krankenversicherung wehren können

​​​​Ist eine Kündigung eine Alternative?

a.) Ordentliche Kündigung

Als Versicherungsnehmer haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsvertrag zu kündigen. Der mögliche Kündigungszeitpunkt hängt vom Versicherungsbeginn ab und enden entweder zum Ablauf des Kalenderjahres oder zum Ablauf des Versicherungsjahres. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Hierbei handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Allerdings muss hierbei die Mindestvertragslaufzeit beachtet werden. Da es Ihre Pflicht als Versicherungsnehmer ist, für Ihren lückenlosen Versicherungsschutz zu sorgen, sollten Sie sich frühzeitig um einen neuen Tarif kümmern. Denn in Deutschland ist seit der Reform des Krankenversicherungssystems im Jahr 2009 eine Krankenversicherung für jedermann Pflicht.

b.) Außerordentliche Kündigung

In bestimmten Situationen haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, z. B. wenn die Versicherungspflichtgrenze unterschritten und versicherungspflichtig wird. In diesem Fall muss die Kündigung rückwirkend innerhalb von maximal drei Monaten nach Eintritt der gesetzlichen Pflichtversicherung erfolgen.

Grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind Angestellte. Erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, ist man nicht mehr dazu verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Nun hat man die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Diese Versicherungspflichtgrenze erhöht sich mit jedem Jahr. Im Jahr 2018 liegt sie bei einem Jahresgehalt von 59.400,00 EUR brutto.

Falls Sie aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen möchten, muss dies bis zum Ablauf von zwei Monaten ab Erhalt der Erhöhungsmitteilung geschehen.

c.) Altersrückstellung – Achtung, Verlust droht!

Es ist nicht empfehlenswert, die private Krankenversicherung zu kündigen und zu einer anderen zu wechseln, da ein Teil der bereits gebildeten Altersrückstellung bei der „alten“ Versicherung bleibt. Falls es sich um einen Versicherungsvertrag handelt, der vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde, so ist sogar die gesamte Altersrückstellung verloren.

Jede Versicherungsgesellschaft wird von Zeit zu Zeit eine Prämienerhöhung durchführen. Jedesmal nur aus diesem Grund die Versicherung zu wechseln, ist wenig sinnvoll.

d.) Wie kann ich kündigen?

Ein sorgfältiges Vorgehen ist nötig, falls Sie sich dennoch dazu entschlossen haben, Ihre bisherige Krankenversicherung zu kündigen. Außerdem ist eine professionelle Beratung zu empfehlen. Damit Ihre Krankenversicherung lückenlos weiterläuft, sollten Sie sich hier rechtzeitig informieren.

Es ist empfehlenswert, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, damit Sie dem Versicherungsunternehmen den Zugang Ihrer Kündigung in Streitfall nachweisen können.

Die beste Alternative neben dem Tarifwechsel: Beitragserhöhung zurückfordern!

Der große Vorteil am Tarifwechsel ist die Möglichkeit, die Altersrückstellungen mitzunehmen. Dass der neue Tarif auch nicht nach dem aktuellen Lebensalter berechnet wird und keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist, ist ein weiterer Vorteil. Im Falle eines Tarifwechsels können bis zu 40 % an Beiträgen gespart werden.

Von unabhängigen Versicherungsspezialisten können Sie sich zu den verschiedenen Tarifoptionen beraten lassen oder Sie nutzen online Vergleichsplattformen. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung an und bitten Sie um Erstellung eines Angebots.

Es wurde bereits von mehreren Gerichten bestätigt, dass die Prämienerhöhungen von privaten Krankenversicherungsunternehmen nicht rechtskonform waren. Falls auch Ihr Vertrag davon betroffen ist, können Sie die zu viel gezahlten Prämienerhöhungen zurückfordern.

Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte hat bereits mehrere Klagen gegen unterschiedliche Krankenversicherungsunternehmen eingereicht und bereitet diverse andere vor.

Was können wir für Sie tun?

Gerne erhalten Sie von uns eine erste unverbindliche und kostenlose Einschätzung, ob in Ihrem Fall die Erhöhungen der Krankenkasse zurückgefordert werden können. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schicken Sie uns eine E-Mail!

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, holen wir für Sie kostenlos eine Deckungszusage ein. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

ÜBER UNS

Wir kämpfen für Ihr Recht und holen Ihr Geld zurück!
Die Kanzlei Dawood ist seit 2009 erfahren im Bereich Versicherungsrecht.

» MEHR ÜBER UNS