Prämienrückforderungen – nun schaltet sich auch die Politik ein

12.05.2018Krankenversicherung, Beitragsrückerstattung PKV

Rückforderung Prämienerhöhungen – die Politik schaltet sich nun ein

Es hat sich eine interessante Entwicklung in der Rechtsprechung bei privaten Krankenversicherungen abgezeichnet.

Es wurde bereits in mehreren Gerichtsverfahren entschieden, dass Kläger aufgrund fehlerhafter Erhöhungen ihre Erhöhungsbeiträge zurückerhalten.

Für die Genehmigung von Beitragserhöhungen ist das Einverständnis eines unabhängigen Treuhänders nötig. Mehrere Gerichte haben entschieden, dass bestimmte Treuhänder nicht unabhängig und somit die Prämienerhöhungen nicht rechtens waren. In einem Fall wurde durch das Versicherungsunternehmen Revision eingereicht und das Urteil des BGH wird im Herbst 2018 erwartet.

Nun schaltet sich auch die Politik ein und richtet ihre Augen auf die privaten Krankenversicherungsunternehmen sowie auf die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin), die für die Ernennung der zuständigen Treuhänder zuständig ist. Die Grünen wollen in Form einer kleinen Anfrage Antworten von der Bundesregierung, deren Inhalt die Prüfungsmethoden für unabhängige Treuhänder der BaFin ist (z. B. die Dauer und Häufigkeit der Überprüfung). Man wünscht sich mehr Transparenz für die Versicherungsgemeinschaft, so die Grünen.

Auch 2018 wurden die Beiträge der privaten Krankenkassen stark erhöht, was besonders bei pensionierten Versicherungsnehmern zu einer erheblichen Belastung führen kann. Beispielsweise haben die folgenden Versicherungen erhebliche Beitragserhöhungen:

  • Central Krankenversicherung AG – durchschnittliche Beitragserhöhung zum 01.05.2018 um 2,46 %
  • DKV Deutsche Krankenversicherung AG – durchschnittliche Beitragserhöhung zum 01.04.2018 um 3,95 %
  • Hallesche Krankenversicherung a.G. – durchschnittliche Beitragserhöhung zum 01.05.2018 um 6,25 %
  • HUK-Coburg Krankenversicherung AG – durchschnittliche Beitragserhöhung zum 01.03.2018 um 7,33 %
  • PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen – durchschnittliche Beitragserhöhung zum 01.03.2018 um 7,28 %
  • UKV – Union Krankenversicherung AG – durchschnittliche Beitragserhöhung zum 01.05.2018 um 5,89 %
  • vigo Krankenversicherung VVaG – durchschnittliche Beitragserhöhung zum 01.04.2018 um 3,65 %

BaFin setzt sich unverständlicherweise für Versicherungsunternehmen ein

Die Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, ist es, die deutschen Versicherungsunternehmen zu überwachen. Bereits im Juli 2017 wurde eine Stellungnahme dieser zur Entscheidung des AG Potsdams veröffentlicht.

In dieser Stellungnahme wurde die gerichtliche Entscheidung kritisiert. Bei der Entscheidung des AG Potsdams handelt es sich allerdings um eine kluge, sorgfältig begründete Entscheidung.

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