Was tun, wenn Ihnen Ihr privater Krankenversicherer kündigt?

20.05.2018Krankenversicherung, Beitragsrückerstattung PKV

Wenn der private Krankenversicherer kündigt …

Darf der Versicherer mir kündigen?

Eine außerordentliche, also sofortige, Kündigung darf das Versicherungsunternehmen nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen aussprechen. Grundsätzlich ist eine Kündigung durch den Krankenversicherer gem. § 206 Versicherungsvertragsgesetz (VAG) ausgeschlossen.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Krankenversicherer ist beispielsweise das Verschweigen einer Vorerkrankung bei der Gesundheitsprüfung. Der sogenannten Anzeigepflichtverletzung. Wenn dies der Fall ist, hat das Unternehmen einen Monat Zeit, um den Vertrag fristlos zu kündigen.

Des Weiteren hat das Versicherungsunternehmen das Recht, wenn die Fehlinformation vorsätzlich oder grob fahrlässig gemacht wurden, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Vertrag rückabgewickelt. Also beide Vertragsparteien müssen die erhaltenen Leistungen zurückerstatten.

Die Rückabwicklung des Vertrages durch den Krankenversicherer ist im Falle grob fahrlässig erteilter Fehlinformationen in einem Zeitraum von fünf Jahren ab Vertragsschluss möglich.

Im Falle einer absichtlichen Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsbeginn vom Vertrag zurücktreten.

Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von einem Monat hat die Krankenversicherung, falls der Versicherungsnehmer weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat.

Voraussetzung für dieses Sonderkündigungsrecht: Der Krankenversicherungsvertrag wäre nicht zustande gekommen, hätte das Versicherungsunternehmen bei Vertragsabschluss alle korrekten Informationen erhalten.

Anfechtbar ist der Versicherungsvertrag im Falle einer arglistigen Täuschung. Sofern die Anfechtung rechtens wäre, würde dies bedeuten, dass der Versicherungsvertrag von Anfang an nichtig wäre, also er hätte nie existiert. Die Versicherung muss innerhalb eines Jahres, nach Entdeckung der Täuschung, die Anfechtung erklären.

Was kann ich im Falle der Kündigung tun?

Es ist ratsam, sich bei einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten zu lassen, falls die Versicherung Ihnen aufgrund Anzeigepflichtverletzung kündigt.

Was können wir für Sie tun?

Gerne überprüfen wir Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, ob die Kündigung durch die Versicherung gerechtfertigt war oder nicht.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, holen wir für Sie kostenlos eine Deckungszusage ein. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

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