PKV – Das müssen Sie bei der Antragstellung beachten

09.05.2018Krankenversicherung, Beitragsrückerstattung PKV

Private Krankenversicherung – das müssen Sie bei der Antragstellung beachten

Mögliche Neukunden werden von privaten Krankenversicherungsunternehmen bis ins kleinste Detail unter die Lupe genommen. Bei Ausfüllen des Antrages muss sich der Antragsteller durch unzählig viele Gesundheitsfragen schlängeln und teilweise sehr weit in der Vergangenheit graben. Der Antragsteller ist verpflichtet, den Antrag nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Bei ungenauen, falschen oder (absichtlich) nicht gemachten Angaben kann dies schwerwiegende folgen für den potentiellen Versicherungsnehmer haben.

In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht. Daher darf eine private Krankenkasse nur in ein paar wenigen Ausnahmefällen dem Versicherungsnehmer kündigen. Mögliche Konsequenzen hierfür sind der Rücktritt der Versicherung vom Vertrag aufgrund Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherten, die rückwirkende Erhöhung der Risikozuschläge oder die Vertragsanfechtung (Versicherungsvertrag ist von Anfang an nichtig) durch das Krankenversicherungsunternehmen.

Aufgrund der durch den Antragsteller beantworteten Gesundheitsfragen entscheidet das Versicherungsunternehmen, zu welchen Bedingungen der zu Versichernde bis an sein Lebensende versichert wird. Dabei werden die potentiellen Kosten abgeschätzt. Daher ist es ratsam, die Gesundheitsfragen sorgfältig zu beantworten.

Wenn Sie sich also bei Behandlungen und Diagnosen nicht sicher sind, sind Sie in der Pflicht, bei Ihren behandelnden Ärzten nachzufragen und eventuell einen Behandlungsplan und Auszüge Ihrer Patientenakten anzufordern.

Anzeigepflichtverletzung

Falls Sie unbewusst oder absichtlich falsche oder unvollständige Angaben bezüglich der Gesundheitsfragen bei Antragstellung machen, begehen Sie eine Anzeigepflichtverletzung. Dann hat der Krankenversicherer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In den meisten Fällen wird eine verschwiegene Vorerkrankung im Laufe der Zeit immer schwerer und eventuell verschlechtert sich dadurch der Gesundheitszustand immer weiter. Hier ist es ratsamer, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und höhere Risikozuschläge zu bezahlen als den Verlust des Versicherungsschutzes zu riskieren.

Im Normalfall ist im Versicherungsantrag eine Entbindungserklärung enthalten. Mit dieser ist die Krankenversicherung befugt, selbst bei den behandelnden Ärzten nachzufragen. Sollte sich im Zuge einer solchen Leistungsfallprüfung herausstellen, dass eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt, kann das Versicherungsunternehmen die Leistung verweigern und den Versicherungsvertrag anfechten.

Bei Krankenversicherungen, die die gesetzliche Krankenversicherung teilweise oder vollständig ersetzen, den sogenannten Krankheitskostenvollversicherungen, verliert der Versicherungsnehmer zudem durch eine wirksame Vertragsanfechtung oder Rücktritt seine Altersrückstellungen. Das bedeutet auch, dass der Versicherungsnehmer bis zum Abschluss einer neuen Krankenversicherung seine anfallenden Kosten für Krankheiten selbst tragen muss.

Es gibt mehrere Fälle, in denen durch Versicherungsvermittler geraten wurde, Symptome zu beschönigen, sodass sie eine höhere Provision für den Abschluss eines Vertrages erhalten. In einem solchen Fall, wenn der Versicherungsvermittler bei Ausfüllen des Antrages hilft die Symptome zu verschönern, haftet er für die falschen Angaben.

Gerne überprüfen wir Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, ob eine Kündigung durch die Versicherung rechtens war.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben sollten, holen wir auch gerne für Sie kostenlos eine Deckungszusage ein.

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