Ärger mit Ihrer Maschinenbruchversicherung?

08.09.2017Allgemeine Rechtsgebiete, Versicherungsrecht

Maschinenbruchversicherung – Ärger mit der Versicherung?

Wenn Landwirte, Handwerker und Unternehmen über einen großen Fuhrpark oder Maschinen verfügen, ist eine Maschinenbruchversicherung sinnvoll.

Je teurer die Maschinen sind, desto größer ist das Risiko für das Unternehmen. Dieses kann sogar existenzbedrohend sein. Die Maschinenbruchversicherung ist eine Versicherung für Schäden an stationären Maschinen. Zum Beispiel Holzbearbeitungs-, Druckerei-, Werkzeug- oder auch CNC-Maschinen. Sowie an transportablen Maschinen, wie z.B. Planierraupen, Kräne oder Bagger.

Es ist jedoch ärgerlich, wenn die Versicherung die Übernahme der Begleichung der Schäden verweigert.

Dass schwere Findlinge über das Schneidwerk eines Mähdreschers in die Trommel des Mähers geraten, kommt immer wieder vor. Dabei kommt es nicht selten zu Schäden in fünfstelliger Höhe und die Reparatur kann lange dauern, besonders in auftragsstarken Zeiten wie der Erntezeit.

So beispielsweise bei einem Landwirt im Osnabrücker Land. Der einen Lohnunternehmer mit dem Mähen beauftragt hatte. Dem Landwirt waren beim Bewirtschaften der Fläche davor keine Steine aufgefallen.

Da der Lohnunternehmer selbst keine Maschinenbruchversicherung hatte, wurde diese Tatsache problematisch, da die Betriebshaftpflicht des Landwirts sich weigerte, für den Schaden aufzukommen.

In solchen Fällen ist es ratsam, juristische Hilfe bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu suchen und sich zu informieren, inwieweit Sie Ihren Schaden gegenüber der Versicherung geltend machen können.

Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte ist spezialisiert auf Versicherungsrecht (im Versicherungsrecht bereits seit dem Jahr 2009 tätig). Wir vertreten Sie deutschlandweit.

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