Der Widerruf von Darlehen ist immer noch möglich

09.09.2017Bank- und Kapitalmarktrecht, Allgemeine Rechtsgebiete

Darlehenswiderruf ist noch möglich

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eingeschränkt, einen Darlehensvertrag zu widerrufen.

Bei Verträgen, die vor dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, ist ein Widerruf nicht mehr möglich.

Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte ist dennoch der Ansicht, dass ein Darlehenswiderruf möglich ist. Ebenfalls bei Verträgen, die vor dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind. Wir halten diesen Ausschluss für europarechtswidrig, denn er widerspricht den europarechtlichen Vorgaben.

Eine oft übersehene, andere Möglichkeit ergibt sich aus Folgendem:

Durch Zinsverlängerung kann sich ein Widerrufsrecht ergeben. Wenn der ursprüngliche Darlehensvertrag vor 2010 abgeschlossen wurde und deshalb durch den Ausschluss ein Widerruf nicht mehr möglich ist. Dies ist besonders praktisch, da, wenn die Zinsverlängerung nach dem 10.06.2016 abgeschlossen wurde, sich daraus ein Widerrufsrecht ergeben kann.

Laut der Rechtsprechung des BGH ist bei einer Zinsverlängerung ein Widerruf grundsätzlich nicht möglich. Dies ist aber nur der Fall, wenn es sich um eine „normale“ Zinsverlängerung handelt, d. h. wenn das Darlehen ohne Veränderung außer der Zinsverlängerung fortgeführt wird.

Allerdings werden neben der Zinshöhe auch sehr oft weitere Punkte des Darlehensvertrages geändert. Die Chancen, aus diesen Veränderungen ein Widerrufsrecht herzuleiten, besteht besonders dann, wenn die Tilgung verändert wurde. Oft wird da zusätzlich eine neue Sondertilgungsmöglichkeit eingeräumt oder der Prozentsatz der Tilgung wird verändert.

Gerne können Sie uns Ihren Darlehensvertrag per E-Mail oder Fax übersenden. Wir werden eine Kurzprüfung, ob Fehler vorhanden sind, kostenlos übernehmen.

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