Berufsunfähigkeitsversicherung – Anfechtung durch den Versicherer

06.06.2019Berufsunfähigkeit

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Versicherer den Vertrag nur bis zu 10 Jahre nach Vertragsschluss durch Anfechtung beenden.

Die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente kostet den Versicherer viel Geld. Bei Beantragung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung werden daher auch die Angaben, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag gemacht hat, nochmals einer sehr genauen Prüfung unterzogen. Der Versicherungsnehmer erhält daher einen Fragebogen, in dem er den Krankheitsverlauf und die bis dahin erfolgte medizinische Behandlung ausführlich beschreiben muss.

Stellt sich im Zuge dessen heraus, dass zum Zeitpunkt der Beantragung der Versicherung bereits bestehende Erkrankungen nicht angegeben wurden, wird der Versicherer versuchen sich durch eine Anfechtung von der Leistungspflicht zu befreien. Denn werden Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss nicht angegeben, liegt eine Anzeigepflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer vor und der Versicherer hat das Recht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Lassen Sie sich daher bereits bei der Beantragung, spätestens beim Ausfüllen des Fragebogens von einem Spezialisten beraten.

Darf der Versicherer anfechten und die Zahlung verweigern, wenn Vorerkrankungen auf Anraten des Versicherungsvermittlers nicht angegeben wurden?

Eine Mandantin unserer Kanzlei hat den Versicherungsantrag gemeinsam mit einem Versicherungsvermittler ausgefüllt.

Die Mandantin hat den Versicherungsvermittler auf diverse Allergien, eine vorher besuchte Kur und auch auf Arztbesuche hingewiesen. Der Vermittler versicherte unserer Mandantin, all diese Dinge seien nicht so wichtig, das könne man weglassen.

Eventuell wollte der Vermittler den Vertragsabschluss beschleunigen und Nachfragen des Versicherers verhindern. Oder er wusste sogar, dass der Vertrag unter diesen Umständen entweder gar nicht oder nur mit erheblichen Aufschlägen zustande gekommen wäre.

Besonders übel wurde es für unsere Mandantin, als sie jüngst tatsächlich berufsunfähig wurde und Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen wollte. Der Versicherer hat die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung erklärt, mit der Begründung, dass Beantragung frühere Arztbesuche verschwiegen wurden.

Voraussichtlich werden wir in dieser Sache Klage gegen den Versicherer erheben und vortragen, dass die Versicherung die frühen Arztbesuche kannte. Denn das Wissen des Versicherungsvertreters (in dem Gespräch wurden die Angaben gemacht und er wusste davon) ist dem Versicherungsunternehmen zuzurechnen.

Auch bei einer Anfechtung durch den Versicherer gibt es durchaus Chancen, noch an die vertraglichen BU-Leistungen zu kommen.

Achtung: Anfechtung mehr als 10 Jahre nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich!

Der Versicherer kann jedoch nur in einem Zeitraum von 10 Jahren nach Vertragsabschluss anfechten. Nach Ablauf von 10 Jahren, ist eine Anfechtung nicht mehr möglich.

Die Voraussetzungen hierfür hat der Bundesgerichtshof unter anderem mit dem Urteil vom 25.11.2015 (IV ZR 277/14) geschaffen. In diesem Verfahren hatte die Ehefrau des Versicherungsnehmers als Alleinerbin gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung geklagt.

Der verstorbene Ehemann hatte bereits im Jahr 1994 eine Gruppen-Lebensversicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen. Im Jahr 2002 wurde die bestehende Lebensversicherung aufgrund eines Arbeitgeberwechsels um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erweitert. Bei der hierzu durchgeführten Risikoprüfung verneinte der Versicherungsnehmer bestehende Vorerkrankungen, obwohl er bereits seit 1990 an Parkinson erkrankt war.

Im Jahr 2008 wurde der Ehemann berufsunfähig, doch erst im Januar 2012 beantragte er Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Wahrheitsgemäß gab er an, bereits seit 1990 an Parkinson und seit Juli 2008 an einem Gehirntumor erkrankt zu sein.

Der Versicherer erklärte daraufhin im Juli 2012 die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung aufgrund des Verschweigens der Vorerkrankung und lehnte jegliche Leistungen ab.

Der Bundesgerichtshof hat der Ehefrau Ansprüche gegen den Versicherer zugesprochen, da die Anfechtung des Versicherungsunternehmens im Juli 2012 zu spät erfolgte. Die 10-Jahres-Frist (Vertragsschluss im April 2002) war bereits abgelaufen.

Sie benötigen Hilfe?

Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Berufsunfähigkeit und die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Eine erste Einschätzung übernehmen wir kostenlos und unverbindlich.

Kontaktieren Sie uns hierzu gerne telefonisch, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

ÜBER UNS

Wir kämpfen für Ihr Recht und holen Ihr Geld zurück!
Die Kanzlei Dawood ist seit 2009 erfahren im Bereich Versicherungsrecht.

» MEHR ÜBER UNS