Allianz Lebensversicherungs-AG: fehlerhafte Belehrung

12.08.2019Lebensversicherung Rürup, Allgemeine Rechtsgebiete

Belehrungen der Allianz Lebensversicherungs-AG

Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat mit zeitlichem Abstand verschiedene Belehrungen verwendet.

Die nachfolgende Belehrung wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart als fehlerhaft bezeichnet:

Widerspruchsbelehrung Allianz

Diese Belehrung hat das Oberlandesgericht Stuttgart wiederholt als fehlerhaft bezeichnet (unter Anderem in einem Urteil vom 20.12.2018 zum Aktenzeichen 7 U 91/18).

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zu einer ordnungsgemäßen Belehrung auch, dass dem Verbraucher klar und deutlich erklärt wird, zu welchem Zeitpunkt die Widerspruchsfrist (14 oder 30 Tage) zu laufen beginnt.

Der Gesetzgeber hat in der damaligen Vorschrift des § 5a VVG vorgeschrieben, dass die Widerspruchsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn folgende Unterlagen dem Kunden übergeben oder zugeschickt worden sind:

  1. der Versicherungsschein
  2. die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
  3. die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen
  4. eine ordnungsgemäße Belehrung

Im hier vorliegenden Fall hat das Oberlandesgericht Stuttgart zu Recht darauf hingewiesen, dass die Belehrung der Allianz Lebensversicherungs-AG davon spricht, dass die Widerspruchsfrist „nach Überlassung des Versicherungsscheins“ beginnt. Dies ist aber falsch, weil der Gesetzgeber zum Beginn der Widerspruchsfrist zusätzlich die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen für den Fristbeginn angegeben hat.

Zu beachten ist aber, dass andere Gerichte diese Belehrung als ordnungsgemäß angesehen haben. Die anderen Gerichte haben damit argumentiert, dass im ersten Satz der Belehrung die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen ja genannt seien.

Das schöne ist aber, dass bei solchen Klagen der Verbraucher die Wahl hat, ob er am Sitz des Versicherungsunternehmens (bei der Allianz Lebensversicherungs-AG in Stuttgart) oder an seinem Wohnort klagt.

Aufgrund der positiven Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart muss bei einer solchen Belehrung zwingend in Stuttgart geklagt werden, um erfolgreich zu sein.

Welche Vorteile bringt mir der Widerspruch?

Die positive Folge eines Widerspruchs ist, dass Sie

  1. bei einem schon gekündigten Vertrag noch eine zusätzliche Geldsumme bekommen können.
  2. bei einem laufenden Vertrag durch den Widerspruch wesentlich mehr Geld herausbekommen als nur bei einer Kündigung.

Der Widerspruch führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages. Folge der Rückabwicklung ist, dass Sie alle eingezahlten Prämien zurückerhalten und die Lebensversicherung auch die Prämienzahlungen verzinsen muss.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von den Prämien noch ein bestimmter Betrag für die Risikovorsorge (Risikovorsorge für den Todes- oder Berufsunfähigkeits- oder Unfallschutz) in Abzug zu bringen.

 

Warum kann ich überhaupt einen Widerspruch erklären?

Der Gesetzgeber hat für Verträge ab dem 01.01.1991 ein gesetzliches Widerspruchsrecht eingeführt. Das bedeutet, der Gesetzgeber hat Versicherungsunternehmen verpflichtet, Sie ordnungsgemäß über das bestehende Widerspruchsrecht zu belehren.

Oft enthalten die Widerspruchsbelehrungen aber erhebliche Fehler und das führt dazu, dass bei einer fehlerhaften Belehrung auch viele Jahre später auch noch der Widerspruch erklärt werden kann. Das hat dann zur Folge, dass der Vertrag vollständig rückabgewickelt wird.

 

Was können Sie tun?

Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte rät Ihnen, die Belehrung in Ihrem Versicherungsvertrag von einem spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.

Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte bietet bundesweit eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung in Bezug auf Ihre Belehrung und die Erfolgsaussichten an. Rufen Sie einfach an unter 07033 / 6923 – 110 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzleidawood.de oder laden Sie die Unterlagen mit der Belehrung hier auf der Homepage hoch.

 

Soll ich selbst ohne anwaltliche Beratung den Versicherungsvertrag widerrufen?

Nein!!!

 Es sollte aus oben genannten Gründen vor dem Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages mit einem Anwalt gesprochen werden und die Erfolgsaussichten geklärt sein, bevor ein Widerruf erfolgt, um das Für und Wider eines Widerrufes zu klären.

Es sollte ebenfalls überprüft werden, ob eine etwaig vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Aufgrund der langen Erfahrung kann ein Anwalt der Kanzlei Dawood Rechtsanwälte auf den ersten Blick in die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen sehen, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer solchen Rückabwicklung übernehmen muss oder nicht. Es ist sehr wichtig, dass diese Prüfung vor der Erklärung des Widerspruchs erfolgt. Vor Erklärung des Widerspruchs ist ein Wechsel der Rechtsschutzversicherung noch möglich. Auch hier sollte sich der Versicherungsnehmer anwaltlich beraten lassen. Nutzen Sie die Möglichkeit der Kanzlei Dawood Rechtsanwälte für eine kostenloste Erstberatung bundesweit. Rufen Sie einfach an unter 07033 / 6923 – 110 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzleidawood.de oder laden Sie die Unterlagen mit der Belehrung hier auf der Homepage hoch.

 

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