Bei psychischen Erkrankungen prüfen BU-Versicherer besonders streng: Sie verlangen fachärztliche Diagnosen, lückenlose Behandlungsnachweise und ordnen fast immer eine psychiatrische Begutachtung an. Entscheidend für den Erfolg des Leistungsantrags ist, dass die Funktionseinschränkungen konkret mit den beruflichen Tätigkeiten verknüpft werden – und dass Sie gut vorbereitet in die Begutachtung gehen. Wir begleiten Sie in jeder Phase und arbeiten für die Begutachtungsvorbereitung mit einem spezialisierten Partnerunternehmen zusammen.
Depression, Angststörung, Burnout: Psychische Erkrankungen sind heute die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit – rund ein Drittel aller Leistungsfälle geht auf sie zurück. Und trotzdem erleben wir in unserer täglichen Praxis: Gerade diese Anträge scheitern besonders oft. Nicht, weil die Betroffenen nicht krank wären. Sondern weil die Leistungsprüfung der Versicherer bei der Psyche härter ausfällt als bei jeder körperlichen Erkrankung – und weil die meisten Antragsteller nicht wissen, worauf es dabei wirklich ankommt.
Warum Versicherer bei der Psyche so genau hinschauen
Eine Depression sieht man nicht im Röntgenbild. Es gibt keinen Laborwert, der eine Angststörung beweist. Die Versicherer wissen das – und nutzen es. In der Leistungsprüfung wird deshalb dreifach geprüft: Ist die Erkrankung ausreichend fachärztlich belegt? Wurden bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen verschwiegen? Und führen die Beschwerden tatsächlich dazu, dass Sie Ihren konkreten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können?
Hinzu kommt ein medizinisches Argument, das Versicherer gern anführen: Ein großer Teil depressiver Episoden ist vorübergehend. Deshalb wird genau geprüft, wie schwer und wie dauerhaft die Erkrankung ist. Wer nur ein Attest des Hausarztes einreicht, hat kaum eine Chance.
Der Leistungsantrag: Hier werden die Weichen gestellt
Der Leistungsantrag ist keine Formalie – er ist das Fundament Ihres gesamten Verfahrens. Alles, was Sie hier angeben, wird später an Ihren Aussagen beim Gutachter und an den Arztberichten gemessen. Widersprüche fallen den Versicherern auf und werden gegen Sie verwendet.
Drei Punkte entscheiden über die Qualität Ihres Antrags:
| Baustein | Häufiger Fehler | So machen Sie es richtig |
|---|---|---|
| Diagnose | Nur Hausarzt-Attest | Fachärztliche Diagnose (Psychiatrie/Psychotherapie) mit Schweregrad |
| Behandlung | Therapie nur „geplant“ | Laufende Behandlung dokumentieren: Therapiesitzungen, Medikation, ggf. Klinik/Reha |
| Berufsbild | Nur Berufsbezeichnung genannt | Konkrete Tätigkeiten beschreiben und mit den Einschränkungen verknüpfen |
Besonders der letzte Punkt wird unterschätzt: Berufsunfähig sind Sie nicht „als Bürokauffrau“ oder „als Handwerker“, sondern in Bezug auf Ihre tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten. Wer den ganzen Tag konzentriert Zahlen prüfen, Kundengespräche führen oder Verantwortung für ein Team tragen muss, kann mit einer schweren Depression genau diese Anforderungen nicht mehr erfüllen – und genau das muss der Antrag sichtbar machen. Das Ausfüllen des Leistungsantrags begleiten wir übrigens kostenlos.
Die psychische Begutachtung: Der entscheidende Termin
Bei psychischen Erkrankungen ordnen Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung nicht selten eine Begutachtung an – durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Psychosomatische Medizin. Der Termin dauert oft mehrere Stunden: ausführliches Gespräch, Abfrage des Tagesablaufs, testpsychologische Verfahren.
Viele Betroffene gehen unvorbereitet hinein – und schildern aus Scham oder Nervosität ihre Beschwerden zu knapp, verharmlosen aus Gewohnheit („es geht schon irgendwie“) oder können die Verbindung zwischen Symptomen und Beruf nicht klar darstellen. Das Ergebnis: ein Gutachten, das die Berufsunfähigkeit verneint, obwohl sie besteht.
Deshalb gehen wir hier einen Schritt weiter als die reine Rechtsberatung: Wir arbeiten mit einem spezialisierten Partnerunternehmen zusammen, das Betroffene gezielt auf die psychische Begutachtung vorbereitet – auf den Ablauf, die typischen Fragen und darauf, die eigenen Einschränkungen ehrlich, vollständig und strukturiert zu schildern. Es geht dabei nicht darum, etwas darzustellen, was nicht ist. Es geht darum, dass das, was ist, auch ankommt. Die rechtliche Strategie und die Vorbereitung auf den Termin stimmen wir dabei aufeinander ab.
Wie wichtig der richtige Umgang mit dem Gutachter ist, haben wir bereits ausführlich beschrieben: Berufsunfähigkeitsversicherung – Umgang mit dem Gutachter. Warum wir Sie beim BU-Gutachten nicht allein lassen, lesen Sie außerdem in unserem Rechtstipp auf anwalt.de.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Facharzt aufsuchen. Lassen Sie Diagnose und Schweregrad durch einen Facharzt dokumentieren – nicht nur durch den Hausarzt.
- Behandlung ernst nehmen. Empfohlene Therapien und Maßnahmen wahrnehmen und nachweisen. Abgebrochene oder nicht angetretene Behandlungen nutzen Versicherer als Ablehnungsgrund.
- Tätigkeiten dokumentieren. Halten Sie fest, was Ihr Berufsalltag konkret verlangt – und was davon nicht mehr geht.
- Antrag nicht allein ausfüllen. Lassen Sie den Leistungsantrag vor der Abgabe prüfen. Fehler an dieser Stelle verfolgen Sie durch das gesamte Verfahren.
- Begutachtung vorbereiten. Melden Sie sich frühzeitig, wenn ein Gutachtertermin angekündigt wird – je eher, desto besser können wir Strategie und Vorbereitung abstimmen.
Häufige Fragen
Reicht die Bescheinigung meines Psychotherapeuten? Sie ist wertvoll, ersetzt aber keine fachärztliche Diagnose. Ideal ist die Kombination: Facharzt für die Diagnose, Therapeut für den Behandlungsverlauf.
Muss ich dem Gutachter alles erzählen? Sie sollten Ihre Beschwerden vollständig und ehrlich schildern – auch die unangenehmen. Verharmlosen ist der häufigste Fehler bei psychischen Begutachtungen.
Was, wenn ich noch keine Therapie mache? Beginnen Sie so schnell wie möglich. Lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz sollten Sie dokumentieren – sie sprechen nicht gegen Sie, wenn Sie Ihre Bemühungen nachweisen können.
Prüft die Versicherung auch meine Gesundheitsangaben von damals? Ja, fast immer – allerdings nur wenn Ihr Vertrag jünger als 10 Jahre ist. Nach 10 Jahren ist keine Anfechtung mehr möglich. Aber bei Verträgen, die jünger als 10 Jahre sind wird es gefährlich: Bei psychischen Erkrankungen prüfen Versicherer regelmäßig, ob bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen verschwiegen wurden. Auch dagegen kann man sich verteidigen – sprechen Sie uns an.
Wie lange dauert die Leistungsprüfung? Mehrere Monate sind üblich, bei psychischen Erkrankungen oft länger. Unbegründete Verzögerungen müssen Sie aber nicht hinnehmen.
Was kostet mich die Begleitung durch die Kanzlei? Die Begleitung beim Ausfüllen des Leistungsantrags ist bei bestimmten Voraussetzungen auch als Erfolgshonorar möglich. Alle weiteren Schritte besprechen wir transparent vorab – häufig übernimmt auch eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Gehen Sie diesen Weg nicht allein
Ein BU-Antrag wegen einer psychischen Erkrankung ist belastend – gerade dann, wenn die Krankheit selbst schon alle Kraft kostet. Wir nehmen Ihnen den Kampf mit der Versicherung ab: von der Antragstellung über die Vorbereitung auf die Begutachtung bis zur Durchsetzung Ihrer BU-Rente.
Jetzt BU-Anspruch prüfen lassen: ☎️ 07033 / 69 23 115 · ✉️ bu@kanzleidawood.de Rechtsanwalt Claude Dawood, Weil der Stadt – bundesweite Vertretung

