Berufsunfähigkeit aufgrund von Depression, Burn Out und Angsterkrankungen bei Geschäftsführern, Managern und Selbstständigen

Wenn Leistungsträger zusammenbrechen: Psychische Erkrankungen bei Führungskräften und Selbstständigen – und der Weg zur BU-Rente

Das Wichtigste in Kürze: Rund 35 % aller Berufsunfähigkeitsfälle in Deutschland gehen heute auf psychische Erkrankungen zurück – damit sind sie die Ursache Nummer eins, weit vor Rücken- und Krebserkrankungen. Ein besonders hohes Risiko tragen Geschäftsführer, Führungskräfte und Unternehmer: Sie fordern sich selbst am meisten, ignorieren Warnzeichen am längsten und nehmen erst sehr spät Unterstützung in Anspruch. Die Konsequenz sind schwerere Verläufe – und BU-Ansprüche, die es konsequent zu sichern gilt.

Funktionieren als Dauerzustand

Verantwortung kennt keinen Feierabend. Wer ein Unternehmen leitet, Personal führt oder als Selbstständiger monatlich seine Existenz neu verdienen muss, hat verinnerlicht: Ausfallen ist keine Option. Es gibt immer einen Termin, einen Abschluss, eine Verpflichtung, die wichtiger erscheint als die eigene Gesundheit.

Der Jahresurlaub schrumpft auf ein verlängertes Wochenende – wenn überhaupt. Abends und am Wochenende läuft das Postfach weiter. Nachts arbeiten die Gedanken: Liquidität, Mitarbeiter, Mandanten, Haftung. Und die Erholung? Wird vertagt. Erst muss noch dieses eine Vorhaben abgeschlossen werden. Danach wartet allerdings schon das nächste.

Der eigentliche Druck kommt dabei selten von außen. Er kommt von innen: vom eigenen Anspruch, unter allen Umständen abzuliefern, belastbar zu bleiben und niemals Schwäche zu zeigen. Kein Vorstand und kein Kunde treibt so unerbittlich an wie die eigene innere Messlatte.

Der Arztbesuch als vermeintliches Eingeständnis von Schwäche

Kaum jemand meidet ärztliche und therapeutische Hilfe so konsequent wie Unternehmer und Führungspersonen. Psychotherapie? Ein Klinikaufenthalt? Vielen erscheint das wie ein Offenbarungseid – als würde man sich damit selbst zum „Waschlappen“ erklären. Wer sich sein Berufsleben lang darüber definiert hat, jedes Problem selbst zu lösen, empfindet die Bitte um Hilfe als persönliches Scheitern.

Daraus entsteht ein riskanter Kreislauf: Die bleierne Müdigkeit wird zur „anstrengenden Phase“ umgedeutet. Gegen die Schlaflosigkeit hilft angeblich mehr Disziplin. Die nachlassende Konzentration wird kaschiert. Selbst massive körperliche Alarmsignale – Herzstolpern, Ohrgeräusche, Panikattacken, bleierne Antriebslosigkeit – werden übergangen. So lange, bis gar nichts mehr funktioniert.

Und genau das macht die Sache so gefährlich: Je später eine Depression, eine Erschöpfungserkrankung oder eine Angststörung behandelt wird, desto schwerer der Verlauf und desto länger die Heilung. Wer über Jahre hinweg permanent über dem Limit gearbeitet hat, erlebt keinen sanften Einbruch – sondern den Totalausfall. Der Absturz trifft Hochleister mit besonderer Wucht, denn mit der Arbeitskraft zerbricht zugleich das Selbstbild des Menschen, „der immer alles im Griff hat“.

Was die Statistik zeigt

Der Blick in die Zahlen bestätigt das Bild – psychische Leiden führen die BU-Ursachenstatistik seit Jahren unangefochten an:

  • Das Analysehaus Morgen & Morgen beziffert den Anteil psychischer Erkrankungen an allen BU-Fällen aktuell auf rund 35,75 % – deutlich vor Erkrankungen des Bewegungsapparats (rund 17,9 %) und Krebs (rund 17 %).
  • Der Branchenverband GDV kommt mit etwa 34 % zu einer vergleichbaren Größenordnung.
  • Zum Vergleich: Vor 2010 lag dieser Anteil noch bei rund einem Fünftel. Der Trend zeigt seit Jahren steil nach oben.
  • Ausdrücklich als Risikogruppe benannt werden Menschen in leitenden und beratenden Positionen – exakt die Zielgruppe dieses Beitrags.

Bemerkenswert ist eine weitere Kennzahl: Bei Krebs erkennen die Versicherer über 93 % der Leistungsanträge an, bei psychischen Erkrankungen dagegen nur rund 72 %. Das bedeutet im Klartext: Über ein Viertel aller psychisch begründeten BU-Anträge wird zunächst abgelehnt. An dieser Stelle setzt unsere anwaltliche Arbeit an.

Selbstständige: gleiche Last, aber ohne Sicherheitsnetz

Alles, was auf angestellte Geschäftsführer und Manager zutrifft, gilt für Selbstständige in verschärfter Form. Sie stehen unter demselben Dauerdruck und demselben Selbstanspruch – tragen aber ein zusätzliches Risiko, das kein Angestellter kennt: Wenn der Inhaber ausfällt, steht der gesamte Betrieb still.

Kein Arbeitgeber zahlt sechs Wochen das Gehalt weiter. Kein gesetzliches Krankengeld sichert den gewohnten Lebensstandard. Und auch die private Krankentagegeldversicherung greift zu kurz: Sie überbrückt für begrenzte Zeit das persönliche Einkommen – den Betrieb rettet sie nicht. Während der Inhaber ausfällt, springen Kunden ab, bleiben Aufträge liegen, laufen Gehälter und Fixkosten unvermindert weiter. Nicht selten ist das Unternehmen ruiniert, bevor sein Inhaber wieder gesund ist.

Bei dieser Gelegenheit ein Wort zur verbreiteten Vorstellung vom Unternehmerleben: Mit den Hochglanzbildern auf Instagram – Pool, Yacht, Villa – hat der Alltag der allermeisten Selbstständigen nichts gemein. Die Realität besteht aus langen Tagen, wenig Schlaf, gestrichenen Urlauben und voller persönlicher Haftung. Und unterm Strich bleibt nach Steuern, Vorsorge und Rücklagen häufig weit weniger übrig, als Außenstehende annehmen. Wer so wirtschaftet, verfügt über keine Reserven für einen mehrjährigen Ausfall. Genau deshalb ist die BU-Rente im Ernstfall überlebenswichtig.

Warum BU-Anträge bei psychischen Erkrankungen so häufig scheitern

Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Berufsunfähigkeitsrecht sehen wir täglich, an welchen Stellen es hakt – bei den Versicherern, aber auch bei vermeidbaren Fehlern der Versicherten:

Fehlende Behandlungsnachweise. Wer aus Pflichtgefühl jahrelang keinen Arzt aufgesucht hat, kann keine lückenlose Krankenakte vorweisen. Versicherer nehmen das gerne zum Anlass, die Schwere der Erkrankung in Zweifel zu ziehen.

Ein unzureichend dargestelltes Berufsbild. Bei Führungskräften und Unternehmern entscheidet die präzise Beschreibung der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit über Erfolg oder Misserfolg – inklusive aller Leitungsaufgaben, Entscheidungslasten und Verantwortungsspitzen. Die pauschale Angabe „Schreibtischtätigkeit“ kann den gesamten Anspruch kosten.

Antrainierte Tapferkeit im falschen Moment. Die jahrelang eingeübte Stärke wird im Verfahren zum Bumerang: Wer dem Gutachter versichert, es laufe „im Großen und Ganzen ordentlich“, schreibt die Ablehnung praktisch selbst.

Der Vorwurf der Anzeigepflichtverletzung. Gerade bei psychischen Diagnosen durchforsten Versicherer die Gesundheitsangaben bei Vertragsschluss besonders akribisch – in der Hoffnung, sich über eine angebliche Falschangabe vollständig vom Vertrag lösen zu können.

Unser Ansatz: Ansprüche sichern, Rente durchsetzen

Wir vertreten Geschäftsführer, leitende Angestellte und Unternehmer seit vielen Jahren gegenüber ihren BU-Versicherern – beim Erstantrag, nach einer Ablehnung und wenn nötig vor Gericht. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein tragfähiges, detailliertes Berufsbild, bringen Ordnung in die medizinische Dokumentation und begleiten Sie durch Begutachtungen und Verfahren – sachlich, verständlich und mit einer ehrlichen Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Und eines sollten Sie wissen: Eine psychische Erkrankung ist weder Schwäche noch Charakterfehler, sondern eine Krankheit wie jede andere auch. Für exakt diesen Fall haben Sie Ihre BU-Versicherung abgeschlossen und über Jahre Prämien gezahlt. Nun ist der Versicherer am Zug.

Die größten Chancen auf Erfolg: gleich den Leistungsantrag mit der Kanzlei Dawood

Sie wollen maximale Sicherheit und Erfolg? Ein Leistungsantrag, der gleich zu einem Erfolg führt? Die besten Chancen haben Sie, wenn Sie sich schon beim Ausfüllen des Antrages auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung die Kanzlei Dawood beauftragen.

Lassen Sie Ihren Fall jetzt unverbindlich prüfen, dazu rufen Sie uns jetzt an unter 07033 / 69 23 115 oder schreiben gleich eine Email an bu@kanzleidawood.de

Antworten auf häufige Fragen

Leistet die BU-Versicherung bei Depression und Burnout? Grundsätzlich ja. Maßgeblich ist nicht das Etikett der Diagnose, sondern die Frage, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Bei psychischen Erkrankungen erwarten Versicherer allerdings eine belastbare fachärztliche Dokumentation.

Ich habe mich nie behandeln lassen – ist mein Anspruch verloren? Nein, aber der Nachweis wird anspruchsvoller. Entscheidend ist, jetzt eine konsequente fachärztliche oder psychotherapeutische Behandlung aufzunehmen. Dass Führungskräfte typischerweise (zu) spät Hilfe suchen, ist erfahrenen Gutachtern bekannt und lässt sich nachvollziehbar darlegen.

Genügt nicht meine Krankentagegeldversicherung? Nein. Das Krankentagegeld gleicht Ihr persönliches Einkommen nur vorübergehend aus – es endet mit Feststellung der Berufsunfähigkeit und schützt weder Ihr Unternehmen noch Ihre langfristige Existenz. Nur die BU-Rente ist auf den dauerhaften Verlust der Arbeitskraft ausgelegt.

Der Versicherer hat abgelehnt – was jetzt? Eine Ablehnung ist häufig nicht das letzte Wort. Etwa jeder vierte psychisch begründete BU-Antrag wird zunächst abgelehnt – und viele dieser Entscheidungen halten einer juristischen Überprüfung nicht stand. Unterschreiben Sie nichts und lassen Sie den Ablehnungsbescheid anwaltlich prüfen.

Kann der Versicherer mich als Geschäftsführer auf eine andere Tätigkeit verweisen? Diesen Versuch unternehmen Versicherer regelmäßig. Ob eine Verweisung rechtlich Bestand hat, richtet sich nach Ihrem Vertrag und Ihrer konkret ausgeübten Tätigkeit. Gerade bei Führungspositionen mit individuellem Verantwortungsprofil lässt sich eine Verweisung oft erfolgreich abwehren.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Wenn Sie als Führungskraft, Geschäftsführer oder Selbstständiger an Ihre Belastungsgrenze gestoßen sind – oder Ihre BU-Versicherung die Leistung verweigert –, prüfen wir Ihren Fall. Diskret, auf Augenhöhe und mit einer klaren, ehrlichen Einschätzung.

Dawood Rechtsanwälte – Ihre Spezialisten für Berufsunfähigkeitsrecht 07033 / 6923 115 oder per Email an bu@kanzleidawood.de Melden Sie sich bei uns. Den ersten Schritt zu machen kostet Überwindung – gehen müssen Sie die weiteren Schritte dann aber nicht allein.

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