Wer berufsunfähig wird, denkt verständlicherweise zuerst an die monatliche BU-Rente. Der Leistungsantrag soll möglichst schnell gestellt werden, damit endlich finanzielle Sicherheit entsteht. Genau hier liegt bei Verträgen die noch keine 10 Jahre „alt“ sind aber ein erhebliches Risiko.
Besteht die Berufsunfähigkeitsversicherung noch keine zehn Jahre, prüft der Versicherer im Leistungsfall häufig nicht nur, ob tatsächlich Berufsunfähigkeit vorliegt. Er schaut sich regelmäßig auch den ursprünglichen Versicherungsantrag noch einmal sehr genau an. Dabei geht es vor allem um die damaligen Gesundheitsfragen.
Wurden frühere Beschwerden, Arztbesuche, Diagnosen oder Behandlungen im Antrag nicht angegeben, kann der Versicherer den Vertrag angreifen. In Betracht kommen insbesondere Rücktritt oder Anfechtung. Für Versicherte kann das existenzbedrohend sein: Es geht dann nicht nur um die Ablehnung der BU-Rente. Im schlimmsten Fall steht der gesamte Versicherungsschutz auf dem Spiel.
Warum gerade junge BU-Verträge besonders riskant sind
Bei Berufsunfähigkeitsverträgen, die noch nicht lange bestehen, ist die Gefahr eines Angriffs auf den Vertrag besonders hoch. Der Versicherer kann im Leistungsfall Unterlagen anfordern, etwa bei der Krankenkasse, beim Hausarzt oder bei weiteren behandelnden Ärzten. Anschließend werden diese Unterlagen mit den Angaben im damaligen Versicherungsantrag verglichen.
Findet der Versicherer dort Diagnosen oder Behandlungen, die im Antrag nicht auftauchen, wird daraus schnell der Vorwurf einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Viele Versicherte sind davon überrascht. Häufig ging es aus ihrer Sicht nur um alte, harmlose oder längst ausgeheilte Beschwerden. Für die Versicherung kann aber schon ein Eintrag in der Patientenakte Anlass sein, den Vertrag umfassend zu überprüfen.
Besonders problematisch ist, dass viele Mandanten beim Abschluss der BU-Versicherung nicht ausreichend über die Tragweite der Gesundheitsfragen aufgeklärt wurden. Oft wurde der Antrag über einen Vermittler ausgefüllt. Nicht selten erinnern sich Versicherte daran, frühere Beschwerden angesprochen zu haben, ohne dass diese am Ende vollständig im Antrag standen.
Die Zehnjahresgrenze in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Zehnjahresgrenze spielt in der Praxis eine zentrale Rolle. Nach Ablauf von zehn Jahren ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 124 Abs. 3 BGB ausgeschlossen. Auch im Versicherungsvertragsrecht ist dieser Zeitraum bei besonders schweren Vorwürfen im Zusammenhang mit Gesundheitsangaben von großer Bedeutung.
Das bedeutet: Je näher ein BU-Vertrag an diese Grenze heranrückt, desto sorgfältiger muss geprüft werden, ob und wann ein Leistungsantrag gestellt wird. Ein vorschnell eingereichter Antrag kann dazu führen, dass der Versicherer noch innerhalb eines kritischen Zeitraums alte Gesundheitsangaben überprüft und daraus rechtliche Konsequenzen ableitet.
Aber auch nach Ablauf von zehn Jahren sollte ein Leistungsantrag nicht unüberlegt gestellt werden. Denn die rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem der genaue Vertragsbeginn, der Zugang des Versicherungsscheins, die damalige Antragstellung, die Belehrungen des Versicherers und die konkreten Gesundheitsangaben.
Wann beginnt die Frist?
Für die Fristberechnung kommt es juristisch auf den Zeitpunkt der „Abgabe“ des Versicherungsscheins an. Gemeint ist im Kern der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer den Versicherungsschein so aus der Hand gibt, dass er dem Versicherungsnehmer zugehen kann.
In der praktischen Beratung sollte man besonders vorsichtig sein. Sicherer ist es regelmäßig, nicht nur auf das Ausstellungsdatum der Police abzustellen, sondern auch den tatsächlichen Zugang beim Versicherungsnehmer in den Blick zu nehmen. Gerade wenn nur wenige Tage oder Wochen über den Ablauf der Zehnjahresfrist entscheiden, kann diese Prüfung erhebliche Bedeutung haben.
Was prüft die Kanzlei Dawood vor einem BU-Leistungsantrag?
Die Kanzlei Dawood begleitet Versicherte bei Berufsunfähigkeitsanträgen mit besonderem Blick auf Rücktritts- und Anfechtungsrisiken. Unser Ziel ist es, mögliche Angriffspunkte möglichst früh zu erkennen, bevor der Versicherer daraus ein Problem macht.
Dazu prüfen wir insbesondere:
- den Versicherungsantrag und die damaligen Gesundheitsfragen,
- die Police und den genauen zeitlichen Ablauf des Vertragsschlusses,
- Patientenakten des Hausarztes und gegebenenfalls weiterer Ärzte,
- Krankenkassenauskünfte und Abrechnungsdiagnosen,
- mögliche Abweichungen zwischen Antrag und medizinischer Dokumentation,
- fehlerhafte oder missverständliche Diagnosen,
- rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten gegen Rücktritt oder Anfechtung.
Gerade die Patientenakte ist in der Praxis häufig entscheidend. Dort finden sich manchmal Einträge, die aus medizinischer oder tatsächlicher Sicht zweifelhaft sind. Es kommt vor, dass Diagnosen lediglich als Verdachtsdiagnosen gemeint waren, ungenau dokumentiert wurden oder mit dem tatsächlichen Gesundheitszustand des Patienten wenig zu tun hatten.
Solche Punkte sollten möglichst vor dem Leistungsantrag erkannt werden. Denn wenn der Versicherer sie zuerst findet, ist die Verteidigung oft deutlich schwieriger.
Fehlerhafte Patientenakten können ein erhebliches Risiko sein
Viele Versicherte wissen nicht, was in ihren Patientenakten steht. Das ist extrem gefährlich. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung stützt sich bei Rücktritt oder Anfechtung gerade auf diese Unterlagen.
In Patientenakten können alte Diagnosen, Behandlungsanlässe oder Abrechnungsziffern auftauchen, an die sich der Versicherte kaum erinnert oder die er nie als ernsthafte Erkrankung verstanden hat. Trotzdem kann der Versicherer daraus ableiten, dass eine relevante Erkrankung im Antrag hätte angegeben werden müssen.
Deshalb ist es bei jungen BU-Verträgen oft sinnvoll, vorab zu prüfen, welche medizinischen Informationen dokumentiert sind. Nur so lässt sich einschätzen, ob der Vertrag im Leistungsfall angreifbar ist.
Können alte Patientenakten gelöscht werden?
Ärzte müssen Patientenakten grundsätzlich für zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren. Nach Ablauf dieser Frist kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Löschung personenbezogener Gesundheitsdaten bestehen.
In der Praxis ist allerdings umstritten, wann diese Frist genau beginnt. Denkbar ist der Beginn mit dem Ende einer einzelnen Behandlung, mit dem Abschluss eines konkreten Behandlungsfalls oder erst mit dem endgültigen Ende der gesamten Behandlung in der Praxis.
Diese Frage ist für BU-Versicherte sehr relevant. Denn alte Patientenunterlagen können bei der Prüfung von Rücktritt oder Anfechtung eine zentrale Rolle spielen.
Die Kanzlei Dawood führt hierzu ein gerichtliches Verfahren gegen eine Ärztin. Gegenstand des Verfahrens ist die Löschung von Eintragungen, die älter als zehn Jahre sind. Wir halten einen solchen Löschungsanspruch in geeigneten Fällen für gut begründbar. Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, kann dies für Versicherte mit jungen oder gefährdeten BU-Verträgen erhebliche Bedeutung haben.
Warum Begleitung durch die Kanzlei Dawood vor dem Leistungsantrag bei jungen Verträgen Ihnen Erfolg sichert !
Viele Versicherte wenden sich erst dann an einen Anwalt, wenn der Versicherer bereits den Rücktritt erklärt, die Anfechtung ausgesprochen oder die Leistung abgelehnt hat. Aus unserer Sicht ist das häufig zu spät.
Vor dem Leistungsantrag bestehen oft noch Gestaltungsmöglichkeiten. Man kann Unterlagen prüfen, Risiken einordnen, missverständliche Einträge klären und die Kommunikation mit dem Versicherer strategisch vorbereiten. Nach einer erklärten Anfechtung oder einem Rücktritt geht es dagegen meist nur noch darum, eine bereits belastende Entscheidung des Versicherers anzugreifen.
Das ist zwar möglich. Es ist aber schwieriger.
Wer früh anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, kann typische Fehler vermeiden. Dazu gehört insbesondere, unüberlegte Angaben gegenüber dem Versicherer zu machen, die später gegen den Versicherten verwendet werden können.
Der gefährlichste Fehler: selbst schnell an die Versicherung schreiben
Wenn der Versicherer Rücktritt oder Anfechtung ankündigt oder bereits erklärt hat, möchten viele Betroffene sofort reagieren. Sie wollen die Sache erklären, Missverständnisse ausräumen oder ihre damalige Sicht schildern. Genau das kann gefährlich sein.
Ein typischer Satz lautet etwa:
„Ich habe damals meinem Versicherungsmakler alles gesagt.“
Viele Versicherte halten diese Aussage für entlastend. Juristisch kann sie aber äußerst problematisch sein. Denn die Kenntnis eines Versicherungsmaklers wird dem Versicherer regelmäßig nicht automatisch zugerechnet. Wer sich vorschnell auf eine solche Erklärung festlegt, kann seine Verteidigung erheblich schwächen.
Auch der Versuch, eine Stellungnahme mit Hilfe einer KI zu formulieren, ist in dieser Situation riskant. Rücktritt und Anfechtung in der Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den komplexesten Bereichen des Versicherungsrechts. Es kommt auf Details an: auf die konkrete Fragestellung im Antrag, die Belehrung, die medizinische Dokumentation, den Kausalitätsgegenbeweis, die Kenntnis des Versicherungsnehmers, den Vermittlerstatus und die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Eine ungenaue Formulierung kann später kaum noch korrigiert werden.
Rücktritt oder Anfechtung erhalten? Bitte nicht selbst antworten! Gefährlich!
Wenn Sie ein Schreiben Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten haben, in dem Rücktritt oder Anfechtung erklärt oder angekündigt werden, sollten Sie keine eigene Stellungnahme abgeben.
Lassen Sie das Schreiben anwaltlich prüfen, bevor Sie reagieren. In vielen Fällen entscheidet bereits die erste Antwort darüber, ob sich der Vertrag noch verteidigen lässt oder ob die Position des Versicherers unnötig gestärkt wird.
Auch wenn Sie bereits selbst geantwortet haben, kann eine Prüfung sinnvoll sein. Dann muss analysiert werden, welche Verteidigungsmöglichkeiten noch bestehen und ob sich nachträglich rechtlich gegen den Rücktritt oder die Anfechtung vorgehen lässt.
Unser Rat bei BU-Verträgen unter zehn Jahren
Wenn Ihr Berufsunfähigkeitsvertrag noch keine zehn Jahre besteht und Sie einen Leistungsantrag stellen möchten, sollten Sie besonders vorsichtig sein. Der Antrag kann nicht nur über die BU-Rente entscheiden, sondern auch den gesamten Vertrag gefährden.
Die Kanzlei Dawood prüft in geeigneten Fällen bereits vor dem Leistungsantrag, ob Rücktritts- oder Anfechtungsrisiken bestehen. Ziel ist es, den Versicherungsschutz zu sichern, Fehler zu vermeiden und den Leistungsantrag strategisch vorzubereiten.
In geeigneten Fällen übernehmen wir die Begleitung des Leistungsantrags sogar kostenlos.
Kanzlei Dawood – Anwälte für Berufsunfähigkeitsversicherung
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Wir prüfen Ihren Fall in einem unverbindlichen Erstgespräch und besprechen mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
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