Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherungen rechtswidrig?

23.02.2018Krankenversicherung

Sind die Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherungen rechtswidrig?

Rückforderungsansprüche in Höhe von mehreren Tausend Euro möglich.

Anfang 2017 hatte eine private Krankenversicherung angekündigt, ihre Prämien um fast 40 % zu heben. Diese enorme Erhöhung ist bei privaten Krankenversicherungen nicht ungewöhnlich.

Nun hat sich herausgestellt, dass die Prämienerhöhungen einer bestimmten Versicherung nicht wirksam sind. Dies betrifft vermutlich auch viele weitere Versicherungsunternehmen. Das heißt für die betroffenen Versicherungsnehmer, dass sie die über Jahre zu viel gezahlten Erhöhungen zurückfordern können. Unter Umständen kann dies einen Anspruch in fünfstelliger Höhe ergeben. Mit seinem Urteil hat das AG Potsdam (29 C 122/16) für Aufsehen gesorgt.

Die Erhöhung der Beiträge war nicht sauber

Die private Krankenversicherung kann laut dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Prämien nur dann erhöhen, wenn die Berechnungsgrundlagen durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft und genehmigt wurden. Der Treuhänder muss ein entsprechender Spezialist mit den nötigen fachlichen Kenntnissen sein. Obwohl dieser von der Krankenversicherung beauftragt wird, soll er sicherstellen, dass die Interessen der Versicherten beachtet werden.

Dies hat sich ein Versicherter nicht gefallen lassen und hat die Erhöhungsbeiträge zurückverlangt. Bei Gericht wurde dargelegt, dass der Treuhänder nicht unabhängig sein kann, wenn er mindestens 150.000,00 EUR von der Krankenversicherung für seine Tätigkeit erhält.

Das AG Potsdam sowie das LG Potsdam, vor welchem die Berufungsinstanz verhandelt wurde, haben dem Versicherungsnehmer recht gegeben und geurteilt, dass die Erhöhungen rechtswidrig sind. Das LG Potsdam hat die Revision zum BGH zugelassen.

Experten gehen davon aus, dass dieses Problem für fast alle privaten Krankenversicherer gelten könnte.

Sofern sie bei einer privaten Krankenversicherung in den letzten Jahren Erhöhungen erhalten haben, empfehlen wir Ihnen bei einem Spezialisten oder Fachanwalt für Versicherungsrecht ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte übernimmt eine solche erste Einschätzung gerne bundesweit kostenlos. Wir berechnen auch unverbindlich, wie hoch Ihre Ansprüche sein können. Senden Sie uns dazu einfach die Prämienerhöhungsschreiben der letzten 11 Jahre zu.

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