BGH Urteil – weiterhin Chance auf Prämienrückforderung

20.12.2018Krankenversicherung, Beitragsrückerstattung PKV

BGH – Verhandlung am 19.12.2018 – was ist passiert?

Am 19.12.2018 hat der BGH noch nicht das schriftliche Urteil veröffentlicht, aber zumindest die grundsätzliche Entscheidung verkündet. Mehrere Mitarbeiter der Kanzlei sowie Herr Rechtsanwalt Reichel waren in der mündlichen Verhandlung anwesend. Die Klage auf Rückzahlung der Prämien wurde vom BGH an das LG Potsdam zurückgewiesen.

Das LG Potsdam hatte entschieden, dass der Treuhänder der AXA wirtschaftlich von dem Versicherungsunternehmen abhängig war. Er erhielt ein sehr hohes Einkommen. Außerdem hatte er neben der Treuhändertätigkeit noch weitere „Nebenjobs“ bei der AXA.

Der BGH hat diese Begründung zurückgewiesen, denn es wurde behauptet, dass es sich bei der Vorschrift nur um eine versicherungsaufsichtsrechtliche Bestimmung handle. Der BGH meint damit, dass diese Vorschrift sich nur an die Aufsichtsbehörden richte. Das VVG richtet sich aber gar nicht an die Aufsichtsbehörden. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Verbrauchern und den Versicherungsunternehmen.
Es scheint so, als war es dem BGH wichtiger die Krankenversicherungs-Unternehmen zu retten. Eine Unwirksamkeit der Prämienerhöhungen wegen dem Treuhänder hätte möglicherweise mehrere Unternehmen ernsthaft bedrohen können.

Hier können Sie die vollständige Pressemitteilung des BGH lesen.

 

Der Ablauf des Gerichtsverfahrens

Der Rechtsstreit begann mit einem für den klagenden Verbraucher erfolgreichen Urteil des AG Potsdam zum Aktenzeichen 29 C 122/16. Die AXA Krankenversicherung legte gegen dieses Urteil beim LG Potsdam Berufung ein. 

Das LG Potsdam (AZ. 6 S 80/16) hat das Urteil des AG Potsdam vollumfänglich bestätigt. Da es sich aber um noch ungeklärte Rechtsfragen handelt, hat das LG Potsdam die Revision zum höchsten deutschen Zivilgericht zugelassen, zum BGH. 

Der Kläger wandte sich gegen Beitragserhöhungen der Jahre 2012 und 2013. Er behauptete, dass diese unrechtmäßig erfolgt seien. Daher seien sie von der privaten Krankenversicherung zurückzuerstatten. Dies begründete  der Kläger damit, dass der bestellte Treuhänder nicht unabhängig war.

Nun hat der BGH das Verfahren wieder an das LG Potsdam zurückverwiesen. Dieses wird nunmehr prüfen müssen, ob die sogenannten materiellen Voraussetzungen für die Erhöhung der Beiträge gegeben war. Des Weiteren wird ein Gutachter nachrechnen müssen, ob die Krankheitskosten im jeweiligen Vorjahr, in dem jeweiligen Tarif tatsächlich 5 % überschritten haben. Oder ob sich die Sterbewahrscheinlichkeit signifikant verändert hat.

 

Welche Auswirkungen hat das Urteil?

Die Rückforderung der Prämienerhöhungen kann auch noch auf weitere Gründe gestützt werden, die der BGH in diesem Verfahren gar nicht behandelt hat. Die Chancen auf eine Rückabwicklung der Prämienerhöhungen bleibt daher vorerst offen.

Festzuhalten ist aber, dass eine Rückforderung nicht mehr mit der Begründung, der Treuhänder war wirtschaftlich abhängig, geführt werden kann. Die einzige Chance hier noch etwas zu verändern, ist, wenn der Kläger in dem BGH-Verfahren noch eine Verfassungsbeschwerde einlegt und gewinnt. Das ist gar nicht so abwegig. Da im Grundgesetz das Recht auf ein Gerichtsverfahren verankert ist. Und mit der Begründung des BGH ist eine Überprüfung des Treuhänders nicht mehr möglich.

Ein Jura-Professor hat sich dahingehend geäußert, dass er in den Fällen, wo die Versicherung die Prämienerhöhungen in dem Erhöhungsschreiben nicht ordnungsgemäß begründet hat, eine hohe Chance für ein erfolgreiches BGH-Urteil einräumt. Schließlich verlangt das Gesetz in § 203 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausdrücklich die Mitteilung der „maßgeblichen Gründe“ für die Erhöhung. In vielen Fällen wurden diese von den Versicherungsunternehmen aber entweder gar nicht oder nur sehr schlampig begründet. In einigen Fällen wurde jedes Jahr immer der gleiche Text verwendet. Nach Ansicht der Kanzlei Dawood Rechtsanwälte kann darin keine ordnungsgemäße Begründung gesehen werden.

Auch nach dem Urteil des BGH bleibt der Streit um die Rückforderung von Prämienerhöhungen offen. Es wird erfahrungsgemäß noch einige Jahre andauern, bis alle rechtlichen Fragen eindeutig vom BGH geklärt sind.

 

 

 

 

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