Vollmacht
Hiermit erteile ich/wir der
Kanzlei Dawood Rechtsanwälte
Stuttgarter Str. 22
71263 Weil der Stadt
in Sachen
{Vor & Nachname (Vorname):9.3} {Vor & Nachname (Nachname):9.6} ./. {Name der BU Versicherung:49}
Versicherungsnummer: {BU Versicherung Nummer:47}
Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art, als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen
Instanzen. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf die folgenden Befugnisse:
1. Außergerichtliche Vertretung, Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren
Versicherer und Akteneinsicht.
2. Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und Abgabe und Entgegennahme von einseitigen
Willenserklärungen (z.B. Kündigung)
3. Vertretung im privaten und gesetzlichen Schlichtungsverfahren.
4. Prozessführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO).
5. Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, Abschluss von Vereinbarungen über
Scheidungsfolgen sowie Stellung von Anträgen auf Auskünfte im Rahmen des Versorgungsausgleichs.
6. Vertretung vor Verwaltungs-, Sozial- und Finanzbehörden und -gerichten.
7. Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
8. Beteiligung oder Vermeidung des Rechtsstreits oder außergerichtlicher Verhandlungen durch Vergleich, sonstige
Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis.
9. Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Anschlussrechtsmitteln sowie Verzicht auf
solche; Zustimmung zur Sprungrevision; Verzicht nach § 147 FamFG.
10. Entgegennahme und Bewirkung von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen. Diese beinhaltet insbesondere
den Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO sowie die Auskunft über besondere Kategorien personenbezogener
Daten nach Art. 9 DSGVO.
11. Alle Neben- und Folgeverfahren, z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung,
Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihrem erwachsenden besonderen Verfahren, Insolvenz,
Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Hinterlegung.
12. Anforderung, Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten, insbesondere
des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen
Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen. Der Gerichtsvollzieher und jede andere gerichtliche,
behördliche und private Stelle, einschließlich des/der gegnerischen Prozessbevollmächtigten, werden angewiesen,
Beträge auszuzahlen an die bevollmächtigte Anwaltskanzlei.
13. Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere.