Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Lübeck

Kanzlei Dawood Kanzlei in Lübeck Unsere spezialisierten Anwälte im Arbeitsrecht in Lübeck stehen Ihnen zur Seite und setzen Ihre Rechte durch. 5.000+ Mandanten Kostenfreie Erstberatung
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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Claude Dawood

Anwalt für Arbeitsrecht Lübeck

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Lübeck

Eine Kündigung trifft einen oft unvorbereitet. Egal ob Sie im Lübecker Hafen, in der Medizintechnik oder im Dienstleistungssektor arbeiten: Wenn der Arbeitsplatz bedroht ist, brauchen Sie einen Partner, der das Arbeitsrecht in Lübeck kennt und digital vernetzt agiert.

Unser Fokus liegt auf dem Kündigungsschutz. Wir prüfen die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und setzen Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durch, zielorientiert und ohne Zeitverlust.

💡 Das Wichtigste in Kürze

Kündigung erhalten? Das müssen Sie jetzt wissen:

    • 3-Wochen-Frist: Ab Erhalt der Kündigung haben Sie nur 21 Tage Zeit für eine Kündigungsschutzklage.
    • Abfindungs-Check: In den meisten Fällen lässt sich eine attraktive Abfindung aushandeln.
    • Digitaler Prozess: Wir arbeiten schnell und ohne unnötigen Papierkram – ideal für Lübecker Arbeitnehmer.
    • Kosten: Rechtsschutzversicherungen decken das Verfahren in der Regel komplett ab.

Kündigung erhalten: Zwei wichtige Tipps (Sofort-Hilfe)

Wenn Ihnen die Kündigung gerade erst übergeben wurde, bewahren Sie Ruhe, aber handeln Sie sofort:

  • Nichts unterschreiben: Unterschreiben Sie vor Ort keine Empfangsbestätigungen, die über den bloßen Erhalt hinausgehen – und erst recht keinen Aufhebungsvertrag.
  • Fristen wahren: Ab jetzt tickt die Uhr. Sie haben genau 3 Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Lübeck Klage einzureichen.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (meist drei Bruttomonatsgehälter).

  • Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie versichert sind, übernehmen wir die Korrespondenz und die Deckungsanfrage für Sie.
  • Selbstzahler: Wir klären Sie vorab transparent über das Kostenrisiko auf.
  • Besonderheit Arbeitsrecht: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, egal wer gewinnt. Umso wichtiger ist ein schneller, effizienter Prozess.

Abfindung verhandeln: Das Maximum herausholen

Die Realität ist: Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in seltenen Ausnahmefällen. Dennoch endet der Großteil aller Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Lübeck mit einer Geldzahlung. Warum ist das so?

Weil eine Kündigung für Arbeitgeber ein hohes wirtschaftliches Risiko darstellt. Ist die Kündigung vor Gericht unwirksam, muss das Unternehmen Sie nicht nur weiterbeschäftigen, sondern auch den Lohn für die gesamte Prozessdauer nachzahlen. Um dieses Risiko zu eliminieren, „kaufen“ sich Arbeitgeber mit einer Abfindung aus dem Risiko frei.

Unser taktisches Know-how für Ihre Verhandlung: Wir analysieren Ihre Situation präzise. Faktoren wie die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihr Lebensalter, Unterhaltspflichten und vor allem die juristischen Schwachstellen im Kündigungsschreiben sind die Hebel, die wir für Sie bewegen. Wir führen die Verhandlungen für Sie: diskret, entschlossen und mit dem klaren Ziel, eine Summe zu realisieren, die Ihre finanzielle Sicherheit für die Zukunft stärkt.

Unser Versprechen: Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen im Trennungsprozess gewahrt bleiben. Durch eine fundierte Analyse der Kündigungsgründe schaffen wir eine starke Verhandlungsposition, um für Sie einen optimalen finanziellen Ausgleich zu erzielen.

Betriebsbedingte Kündigung & Sozialauswahl

Ein Rückgang der Auftragslage oder strukturelle Umstrukturierungen führen in Lübeck häufig zu betriebsbedingten Kündigungen. Doch Vorsicht: Der Arbeitgeber darf hier nicht willkürlich entscheiden, wer gehen muss. Er unterliegt der strengen gesetzlichen Sozialauswahl. Dabei müssen Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine mögliche Schwerbehinderung korrekt gewichtet werden.

Wir prüfen für Sie detailliert, ob vergleichbare Kollegen im Betrieb verbleiben dürfen, während Ihnen gekündigt wurde. Da die Sozialauswahl in der Praxis eine der häufigsten Fehlerquellen für Unternehmen darstellt, ergeben sich hier oft hervorragende Ansätze, um die Wirksamkeit der Kündigung infrage zu stellen und eine faire Abfindungslösung zu erzielen.

Aufhebungsvertrag: Chance auf Neuanfang oder riskante Falle?

Ein Aufhebungsvertrag wird oft als „einvernehmliche Lösung“ präsentiert und wirkt durch eine angebotene Abfindung zunächst attraktiv. Doch die Unterschrift beendet das Arbeitsverhältnis sofort und unwiderruflich, oft mit weitreichenden Konsequenzen. Ohne fachkundige Prüfung riskieren Sie nicht nur eine zu geringe Entschädigung, sondern auch den Verlust von Urlaubsansprüchen oder Boni.

Wir analysieren das Angebot Ihres Arbeitgebers unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen Faktoren. Unser Ziel ist es, die Abfindungssumme zu optimieren und den Vertrag so zu gestalten, dass Ihre rechtlichen Interessen gewahrt bleiben und der Übergang in eine neue Beschäftigung finanziell abgesichert ist.

Sperre beim Arbeitslosengeld (ALG 1) vermeiden

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt oder selbst kündigt, löst bei der Agentur für Arbeit in Lübeck oft eine 12-wöchige Sperrzeit aus. In dieser Zeit erhalten Sie keinerlei Leistungen, und die Gesamtdauer Ihres Anspruchs verkürzt sich. Ein einziger unbedachter Satz im Abwicklungsvertrag kann hier fatale Folgen haben.

Wir sorgen für eine rechtssichere Gestaltung der Beendigungsvereinbarung. Durch die richtige Formulierung und die Beachtung der Kündigungsfristen stellen wir sicher, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ungemindert erhalten bleibt und Sie lückenlos abgesichert sind.

Freistellung: Die bezahlte Auszeit rechtssicher gestalten

Im Zuge einer Kündigung werden Arbeitnehmer häufig „unwiderruflich freigestellt“. Was zunächst wie ein vorgezogener Urlaub wirkt, bedarf einer genauen rechtlichen Prüfung. Es muss eindeutig geklärt sein, ob Resturlaub und Überstunden durch die Freistellung verfallen oder zusätzlich vergütet werden.

Wir achten darauf, dass Sie während dieser Zeit weiterhin Ihre volle Vergütung erhalten, inklusive aller variablen Bestandteile wie Boni, Provisionen oder Dienstwagenregelungen. So nutzen Sie die Freistellung als wertvolle Zeit zur beruflichen Neuorientierung, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.

Einwandfreies Arbeitszeugnis: Ihre Visitenkarte für den Lübecker Arbeitsmarkt

Für Ihren weiteren Karriereweg in Lübeck und Umgebung ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von entscheidender Bedeutung. Oft verbergen sich hinter wohlwollend klingenden Formulierungen versteckte Codes, die künftige Arbeitgeber negativ deuten könnten.

Wir setzen Ihren Anspruch auf ein Zeugnis durch, das nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch inhaltlich überzeugend ist. Wir sorgen dafür, dass Ihre Leistungen und Erfolge wahrheitsgemäß und positiv (in der Regel mit der Note „gut“ oder „sehr gut“) abgebildet werden, damit Ihre berufliche Zukunft auf einem starken Fundament steht.

Abmahnung erhalten: Präventiver Schutz für Ihren Arbeitsplatz

Eine Abmahnung ist eine ernstzunehmende Warnung und oft die strategische Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung. Hier ist schnelles Handeln gefragt: Wir prüfen, ob die Vorwürfe präzise genug formuliert und in der Sache überhaupt haltbar sind.

Sollte die Abmahnung unberechtigt sein, fordern wir den Arbeitgeber dazu auf, diese aus Ihrer Personalakte zu entfernen. Durch dieses frühzeitige Eingreifen sichern wir Ihren Arbeitsplatz präventiv ab und verhindern, dass eine fehlerhafte Dokumentation Ihre Rechtsposition in der Zukunft schwächt.

Arbeitsverträge gestalten & optimieren

Besonders für Fach- und Führungskräfte in Lübeck gilt: Der Teufel steckt im Detail. Bevor Sie eine neue Herausforderung annehmen, lassen wir das Kleingedruckte für Sie arbeiten. Wir prüfen komplexe Klauseln zu Wettbewerbsverboten, Überstundenabgeltungen, Zielvereinbarungen und Kündigungsfristen.

Unser Ziel ist es, von vornherein ein ausgewogenes Vertragswerk zu schaffen, das Ihre Flexibilität erhält und unliebsame Überraschungen ausschließt. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren neuen Vertrag rechtssicher und fair zu gestalten, damit Sie sich voll auf Ihre neuen Aufgaben konzentrieren können.

So kommen Sie zu Ihrem Recht

1

Kontaktaufnahme (Sofort-Check)

Rufen Sie uns direkt an. In einer schnellen Ersteinschätzung klären wir, ob Ihre Kündigung anfechtbar ist und wie hoch Ihre Chancen auf eine angemessene Abfindung stehen.

2

Digitale Mandatierung

Keine Zeit für lange Anfahrtswege? Wir arbeiten voll digital. Sie laden Ihre Dokumente und das Kündigungsschreiben einfach hoch, und wir übernehmen sofort die Prüfung.

3

Strategie & Klage

Wir reichen fristgerecht die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Lübeck ein. Unser Team übernimmt die gesamte Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Rechtsschutzversicherung.

4

Verhandlung & Erfolg

Ob im Gütetermin oder durch einen außergerichtlichen Vergleich: Wir verhandeln mit Nachdruck, um das Maximum für Sie herauszuholen – sei es der Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine attraktive Abfindung.

Kanzlei Dawood – Expertise durch Spezialisierung

Gruppenfoto der Kanzlei Dawood spezialisiert auf Arbeitsrecht, Berufsunfähigkeit & Datenschutzrecht

„Im Arbeitsrecht gewinnt nicht derjenige, der am längsten wartet, sondern derjenige, der am schnellsten und strategisch klügsten handelt. Wir kombinieren juristische Exzellenz mit digitalen Prozessen für Ihren Erfolg.“

Claude Dawood, Kanzlei Dawood

  • Lokale Präsenz, modernes Backup: Mit einer Mitarbeiterin vor Ort in Lübeck und der Power unserer spezialisierten Kanzlei bieten wir Ihnen das Beste aus beiden Welten.
  • Schnelle Ersteinschätzung: Wir wissen, dass Sie Klarheit brauchen. Deshalb erhalten Sie bei uns kurzfristig eine Rückmeldung.
  • Fokus Arbeitnehmer: Wir kennen die Taktiken der Arbeitgeber und wissen, wie man sie erfolgreich kontert.

FAQ – Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen

Wie kann ich eine fristlose Kündigung anfechten?

Eine fristlose Kündigung ist die „Ultima Ratio“ und an extrem hohe Hürden geknüpft. Sie fechten diese mittels einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht an. Wichtig: Sie haben auch hier nur 3 Wochen Zeit. Wir prüfen, ob ein wichtiger Grund vorlag und ob der Arbeitgeber zuvor hätte abmahnen müssen.

Ja, das ist ein weit verbreiteter Irrtum: Krankheit schützt nicht vor Kündigung. Unter engen Voraussetzungen ist eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit sogar zulässig. Allerdings muss der Arbeitgeber hierfür eine negative Gesundheitsprognose und eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen nachweisen. Das ist für Firmen oft sehr schwer.

In den meisten Fällen: Ja! Ein gesetzlicher Anspruch besteht zwar selten, aber da Arbeitgeber das Risiko eines verlorenen Kündigungsschutzprozesses scheuen, ist die Abfindung das klassische Ergebnis eines Vergleichs. Wir verhandeln für Sie, um die Summe zu maximieren.

Einen „automatischen“ Anspruch gibt es nur in seltenen Fällen (z. B. nach § 1a KSchG bei betriebsbedingten Kündigungen mit entsprechendem Hinweis im Schreiben). In der Praxis „entsteht“ der Anspruch meist erst durch den Druck einer Klage oder bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag.

Ihnen steht neben der korrekten Abrechnung Ihres Lohns Folgendes zu:

  • Arbeitszeugnis: Ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis.
  • Urlaubsabgeltung: Auszahlung nicht genommener Urlaubstage.
  • Abfindung: Sofern wir diese für Sie im Rahmen eines Vergleichs aushandeln.
  • Freistellung: Unter Umständen die bezahlte Freistellung bis zum Vertragsende.
  1. Ruhe bewahren und nichts unterschreiben.
  2. Frist checken: Die 3-Wochen-Klagefrist notieren.
  3. Arbeitsagentur informieren: Spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden.
  4. Anwalt kontaktieren: Umgehend eine Ersteinschätzung einholen.

Ohne Abfindung erhalten Sie nur Ihr Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist. Bei einer Abfindung gilt oft die Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Verhandlungsgeschick und Fehlern des Arbeitgebers kann dieser Wert jedoch deutlich höher ausfallen.

  • Der eindeutige Wille, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
  • Der Beendigungszeitpunkt (Datum oder „zum nächstmöglichen Termin“).
  • Die Originalunterschrift (Schriftform nach § 623 BGB).
  • Ein Kündigungsgrund muss im ersten Schreiben (außer bei Auszubildenden) meist nicht stehen, muss aber im Falle einer Klage vor Gericht bewiesen werden.

 

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