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Erstberatung – oft kostenlos
In vielen Bereichen, z.B. im Versicherungsrecht, bieten wir eine Erstberatung kostenlos an. Das bedeutet, wir nehmen eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten vor.
In dieser Erstberatung teilen wir Ihnen auch mit, ob eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung zu erwarten ist.
Gerne können Sie unverbindlich bei uns telefonisch 07033 - 69 23 110 oder per E-Mail anfragen, ob wir für Ihren Fall eine kostenlose Erstberatung anbieten können.
Rechtsschutzversicherung – wir klären die Übernahme kostenlos
Zu unserem kostenfreien Service gehört es, die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie zu klären.
Es empfiehlt sich auch, die Anfrage über einen Anwalt zu stellen. Denn wir wissen worauf es ankommt und lassen uns nicht abwimmeln.
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Welche Möglichkeiten der Abrechnung gibt es? - Stundensatz oder gesetzliche Gebühren
Es gibt die Möglichkeit nach Stunden abzurechnen (in der Regel € 200 plus Umsatzsteuer). Dabei können Sie auch von vorn herein eine Höchstgrenze festlegen.
Ansonsten können wir eine Abrechnung nach den gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren vereinbaren. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (abgekürzt RVG) ist festgelegt, welche Gebühren ein Rechtsanwalt für welche Tätigkeit erhält. Die genaue Höhe der Gebühr bestimmt sich dann nach dem Streitwert. Der Streitwert ist meistens der Geldbetrag, den sie fordern.

Wir verstehen uns als "Robin Hood - Kanzlei" der Versicherten.
Als Spezialisten für Versicherungsrecht, Erbrecht und Betriebliche Altersvorsorge kämpfen wir für Ihr Recht und holen Ihr Geld zurück!
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