Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und darauf, auch Ihren Fall zu lösen!
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Treten Sie in Kontakt!

Es gibt viele Wege uns zu erreichen. Sie können uns ganz analog in unserem Büro in Weil der Stadt besuchen. Hier können wir in entspannter Atmosphäre über Ihren Fall sprechen – eine gesunde Tasse Kaffee gibt es übrigens auch. Wir lernen Sie sehr gerne persönlich kennen. Wie auch immer unser Kontakt sein wird, wir werden Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen!

Oder Sie schreiben uns über das untenstehende Formular Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, versprochen!

Sie wollen uns doch lieber zuerst telefonisch sprechen? Dann nutzen Sie bitte unseren Kalender für einen Telefon-Termin.

 

Kanzlei

Stuttgarter Str. 22
71263 Weil der Stadt

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Sprechzeiten

Montag bis Freitag

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und
13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung.

Was möchten Sie uns mitteilen?

Sie interessieren sich für eine kostenfreie Erstberatung?
Dann treten Sie bitte in Kontakt mit uns!

Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie ggf. Dokumente zu Ihrem Fall hoch.

Bei welchem Thema dürfen wir Sie unterstützen? Erläutern Sie uns bitte Ihr Anliegen im Nachrichtenfeld.

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angabe absolut vertraulich.
Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.









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    Erstberatung – oft kostenfrei

    In vielen Bereichen, z.B. im Versicherungsrecht, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung. Hier nehmen wir eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten vor.

    In dieser Erstberatung teilen wir Ihnen auch mit, ob eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung zu erwarten ist.

    Gerne können Sie unverbindlich bei uns telefonisch 07033 - 69 23 110 oder per E-Mail anfragen, ob wir für Ihren Fall eine kostenfreie Erstberatung anbieten können. Sie können für einen Telefon-Termin auch unseren Kalender nutzen.

    Keine Rechtsschutzversicherung?

    Welche Möglichkeiten der Abrechnung gibt es? Per Stundensatz oder nach gesetzlichen Gebühren

    Es gibt die Möglichkeit, nach Stunden abzurechnen (in der Regel € 200 plus Umsatzsteuer). Hier können Sie auch direkt bei der Beauftragung eine Höchstgrenze festlegen.

    Oder wir vereinbaren eine Abrechnung nach den gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (abgekürzt RVG) ist festgelegt, welche Gebühren ein Rechtsanwalt für welche Tätigkeit erhält. Die genaue Höhe der Gebühr bestimmt sich nach dem Streitwert. Als Streitwert wird meistens der Geldbetrag, den Sie fordern, angesehen.

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    Rechtsschutzversicherung – wir klären die Übernahme kostenlos

    Zu unserem kostenfreien Service gehört es auch, die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie abzuklären.

    Übrigens, wir empfehlen, auch die Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung über uns zu stellen. Denn wir wissen, worauf es ankommt und lassen uns nicht abwimmeln – ganz bestimmt nicht.