Beim Abschluss einer Rentenversicherung hat man zwei Optionen. Dabei wird meist die Variante Todesfallleistung nach Rentenbeginn mit einer „Rentengarantie“ gewählt. Durch diese Option entsteht der Eindruck, dass es sich hierbei um eine Möglichkeit handele, garantiert einen gewissen Rentenbetrag zu erhalten.
Dementsprechend wissen wenige, dass eine klassische Rentenversicherung immer eine garantierte Rente enthält. Und zwar ein Leben lang.
Wenn man sich ältere Verträge anschaut, fällt auf, dass es zwei Optionen gab, zwischen denen man wählen konnte:
Aber diese Bezeichnungen waren zu eindeutig und deutlich. Aus diesem Grund benennen die Versicherer diese inzwischen um.
Infolgedessen heißen diese Varianten:
Hier wird im Normalfall bei Tod das noch vorhandene Kapital ausbezahlt.
Da Renten normalerweise einen sehr niedrigen Kapitalverzehr haben, bleibt dadurch über viele Jahre hinweg ein recht hoher Betrag an Kapital.
Anders sieht es bei dieser Variante aus. Wird z.B. eine 5-jährige Rentengarantie vertraglich festgelegt und verstirbt der Inhaber des Vertrages nach zwei Jahren, so erhalten seine Erben für weitere drei Jahre die Rente ausbezahlt.
Wenn der Todesfall jedoch sechs Jahre nach Beginn der Zahlung der Rente eintritt, passiert folgendes: Es wird keine Rente an die Erben ausbezahlt, sodass der Rest des Kapitals beim Versicherer bleibt. Dafür wird dem Versicherten bei Stellung des Antrages eine höhere Rente angeboten.
Wir schließen einen Rentenversicherungsvertrag ab und zahlen einen monatlichen Beitrag in Höhe von 500,00 EUR über 52 Jahre. Hierbei wurde bei beiden Varianten der gleiche Kapitalwert einbezahlt, sodass also der identische Betrag „angespart“ wurde.
Der Unterschied wird hier nun in den Auszahlungen der Renten deutlich. Denn bei der Option „mit Beitragsrückgewähr“ ergibt sich eine garantierte Rente von 1.421,60 EUR monatlich, während bei der Variante „Rentengarantiezeit von 5 Jahren“ eine Rente von 1.749,20 EUR ausbezahlt wird.
Versicherungsvermittler stehen im Wettbewerb und Vergleich zu anderen. Daher können diese bei unwissenden Kunden hierdurch scheinbar ein viel besseres Angebot abgeben als die Mitbewerber.
Wenn man sich jedoch die „Todesfallleistung nach Rentenbeginn“ anschaut, wird hier der große Unterschied deutlich.
Wenn die versicherte Person z.B. ein Jahr nach Beginn der Rente stirbt, kommt es bei der Option „5-jährige Rentengarantie“ noch zu einer Auszahlung von insgesamt ca. 81.952,00 EUR.
Vergleicht man hierzu die Option „mit Beitragsrückgewähr“, würde es hier zu einer Auszahlung von insgesamt 367.180,69 EUR kommen. Somit ein Unterschied von etwa 285.228,69 EUR!
Selbst bei Tod des Versicherungsnehmers sieben Jahre nach Rentenbeginn ist der Verlust immer noch über 250.000,00 EUR höher. Das heißt, dieser Verlust ist der Gewinn der Versicherung.
So wird deutlich, dass dieses Angebot bei der Variante „mit Rentengarantie“ und einer höheren monatlichen Altersrente kein Geschenk des Anbieters ist.
Ein Großteil der Rentenversicherungen sind mit der Option der „5-jährigen Rentengarantie“ versehen.
Wenn die Versicherungsnehmer jedoch im Vorfeld über die Unterschiede dieser beiden Optionen aufgeklärt werden, so entscheiden sich die meisten dann doch für das Modell „mit Beitragsrückgewähr“.
Betroffen sind:
Es stellt sich daher die Frage, was einem als Versicherungsnehmer wichtiger ist. Vor allem aber, ob man vom Versicherer umfassend aufgeklärt wurde.
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